Jobcenter: Unruhe bei der Arge

Bis Ende 2010 müssen die Arbeitsgemeinschaften neu geordnet sein. Die Verantwortlichen vor Ort fragen: Wie?

Kreis Viersen. Wolfgang P., Anfang 40, ist arbeitslos. Heute muss der Viersener zu seinem Jobcenter, auch Arge genannt, um einige Details bezüglich der ihm zustehenden Leistungen zum Lebensunterhalt und der Arbeitsvermittlung zu klären. Die beiden jeweils zuständigen Ansprechpartner kennt er bereits, sie sitzen nur wenige Schritte voneinander entfernt.

Das Beispiel zeigt die bisherige Praxis vor Ort. Doch so kann es nicht bleiben: Laut Bundesverfassunsgericht ist die in den Arbeitsgemeinschaften derzeit betriebene Mischverwaltung (Bund und Kommunen/Kreise) unzulässig. Die Politik in Berlin ist gefragt, doch in der Hauptstadt herrscht - gelinde gesagt - Uneinigkeit darüber, wie mit dem Spruch aus Karlsruhe umgegangen werden soll.

Von Verfassungsänderung ist ebenso die Rede wie von Reform-Lösungen, durch die dieser große Schritt vermieden werden könnte. Nur: Den Verantwortlichen in den Kreisen und Kommunen rennt die Zeit davon. Schon bis Ende 2010 muss die Verwaltung neu geordnet sein.

"Fakt ist: In den Jobcentern besteht Unsicherheit", sagt Peter Ottmann. Die Mitarbeiter, so der Landrat für den Kreis Viersen weiter, wollten eine Perspektive haben. "Und bislang ist nicht klar, wohin die Reise geht."

Das, was Ottmann damit nun öffentlich thematisiert, betrifft die rund 260 Menschen, die sich an neun Standorten im Kreis um die Langzeitarbeitslosen kümmern.

Rund 125 werden dabei von der Bundesagentur für Arbeit gestellt, 60 stellen der Kreis und dessen Gesellschaft für Beschäftigung (GfB), die restlichen Mitarbeiter kommen aus den Städten und Gemeinden, die keine eigene Zuständigkeit im Bereich Arge haben.

15 Fachkräfte sind es beispielsweise von der Stadt Viersen. Dienstort ist die jeweilige Kommune. Was eine Neuordnung für sie bedeutet, ist offen.

Doch die Unsicherheit betrifft laut Landrat Ottmann und Stefan Röttges, Geschäftsführer der Kreis-Arge, nicht nur das Personal, sondern auch die genutzten Gebäude. Neun gibt es im Kreis, sechs davon - darunter das Beschäftigungs- und Leistungszentrum Viersen Am Schluff - dienen allein der Betreuung der Arbeitslosen. Inwieweit wären sie von geänderten Strukturen betroffen? Das kann nur der Gesetzgeber beantworten.

"Wenn man diese Strukturen völlig zerschlagen würde, würde ich das für fatal halten", sagt Röttges allerdings schon heute. "Wenn schon nicht aus einer Hand, dann doch mittels einer Kooperation von Kreis und Bundesagentur wenigstens weiter unter einem Dach."

Im "schlimmstmöglichen Fall" müssten nach Angaben des Geschäftsführers Menschen wie Wolfgang P. künftig zum Kreishaus für die Bezahlung der Unterkunft rennen und dann zur Geschäftsstelle der Bundesagentur für die Arbeitsvermittlung.