Amtsgericht: „Fragen Sie bitte meine Frau“

Steuerhinterziehung in Höhe von 75 000 Euro wird einem Rentner vorgeworfen. Sein Steuerberater räumt Fehler ein.

Tönisvorst. "Fragen Sie meine Frau, ich bekomme nichts, nur Taschengeld." Völlig unwissend gab sich Erwin T. (alle Namen geändert) vor dem Krefelder Amtsgerichter. Der 65-jährige Rentner aus Tönisvorst leitete bis vor ein paar Jahren ein Unternehmen. Das soll’s auch schon gewesen sein. "Ich habe alles delegiert. Finanzen sind für mich ein rotes Tuch", schilderte der Mann. Er soll in den Jahren von 2000 bis 2005 aber keine Einkommensteuererklärung abgegeben und so seine Steuer um 75000 Euro "gekürzt" haben. Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 40000 Euro legte er Einspruch ein.

Die Steuererklärung habe er doch unterschreiben müssen, fragte der Richter. "Ich habe vieles unterschrieben", konterte der Rentner. "Fragen Sie bitte meine Frau." Die sei aber nicht angeklagt, so der Richter. "Ich habe sie ja unterschrieben", meinte ErwinT. Minuten später. "Aber glauben Sie nicht, dass ich sie gelesen habe." Kopfschütteln auf der Gegenseite bei zwei Finanzbeamten und dem Staatsanwalt.

"Wir zahlen alles regelmäßig. Wo wir im Rückstand sind, sind die Jahreserklärungen", versuchte der Steuerberater des Beschuldigten die Wogen zu glätten. Von einer Steuerhinterziehung könne nicht die Rede sein. Für den Rückstand sei er verantwortlich und führte als Grund auch private Schwierigkeiten an. Aber umgehend könne er die ausstehenden Steuererklärungen auch nicht nachreichen, da er zurzeit so viel Arbeit mit Jahresabschlüssen habe. Realistisch wäre Ende Februar 2008. "Eigentlich sitze ich auf der Anklagebank", räumte der Steuerberater ein. Und damit lag er nicht ganz falsch.

"Sie sehen sich einer persönlichen Verfolgung ausgesetzt, wenn Sie dieses Spielchen jetzt weiter spielen", warnte ihn der Staatsanwalt. Die Beihilfe zur Steuerhinterziehung stehe im Raum. Die Aussage des Beschuldigten wertete er als Schutzbehauptung. Die Steuererklärungen vor 1999 habe T. selbst angefertigt und mit seiner Frau unterschrieben.

Zuvor versuchte der Richter, dem Duo eine "goldene Brücke" zu bauen. Falls der Beschuldigte bis Ende Februar alle fehlenden Steuererklärungen einreiche, werde er das Verfahren gegen eine Geldbuße von 50000 Euro einstellen. Der Steuerberater wollte darauf nicht eingehen und deutete einen Gang durch die Instanzen an. "Wenn Sie meinen, Sie finden mildere Instanzen, dann probieren sie es mal", so der Richter. Wer über 70000 Euro hinterziehe, müsse mit einer Freiheitsstrafe zwischen ein und anderthalb Jahren rechnen. "Damit ist der Vorschlag vom Tisch - endgültig. Jetzt warten wir auf ihre Steuererklärung. Wir sehen uns im März wieder."