Haft für Missbrauch

Verbrechen: Ein Willicher muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Er hatte drei Kinder geschändet.

Willich. Ein kurzer Prozess. Vor der Jugendkammer des Landegerichts in Mönchengladbach konnte am ersten Prozesstag bereits das Urteil gesprochen werden. Einem 67-Jahre alten Willicher wurde vorgeworfen, im Jahr 2003 die drei Kinder seiner Nichte in Mönchengladbach sexuell missbraucht zu haben. Die Taten hatte der frühere Hilfsarbeiter gefilmt, die Kinder waren damals drei, fünf und sechs Jahre alt. Dafür geht er viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Gleich nach Verlesen der Anklageschrift sagte er: "Ich räume die Vorwürfe ein." Durch dieses Geständnis blieb den Kindern eine Vernehmung erspart. Auch das Gericht und der Staatsanwalt waren erleichtert, sich das Video nicht ansehen zu müssen. Die Öffentlichkeit wäre dann ohnehin von der Verhandlung ausgeschlossen worden.

Lediglich die Verfahrenspflegerin der Kinder, Rechtsanwältin Birgit Noll, wurde vernommen. Sie begrüßte, dass die Kinder von einer Vernehmung verschont blieben. Sie sind momentan in einem Heim untergebracht. "In Bezug auf den erlebten Missbrauch wird dort zunächst zudeckend gearbeitet", berichtete sie. Das heißt, dass nicht an der Tat gerührt wird. "Sie müssen erst einmal die Umstellung vom Elternhaus ins Jugendhaus verkraften." Die drei seien in einem Zustand, der eine Vernehmung zusätzlich erschweren würde. Das älteste Kind antworte auf alle Fragen lediglich mit "manchmal", unabhängig davon, wonach gefragt werde. Der Junge besucht eine Schule für Lernbehinderte. Die anderen beiden besuchen eine Sprachförderschule. Sie seien schwer zu verstehen.

Noll war auf den Missbrauch aufmerksam geworden, als sie Anfang des Jahres den Vater der Kinder besuchte, wo sie mit ihm, seiner Lebensgefährtin und deren Kindern lebten. Sie sollte in einem Sorgerechtsstreit der Eltern ein Gutachten erstellen.

"Das sah zunächst ganz nach geordneten Verhältnissen aus", erinnert sie sich. Um sie gegen die Mutter einzunehmen, erzählte der Vater von dem Missbrauch der Kinder durch den heute 67-jährigen Onkel der Frau. Als Beweis habe er ein Video, erzählte der Mann der Verfahrenpflegerin. "Hat der das Video im Wohnzimmerschrank stehen und stellt keine Strafanzeige", so die Expertin. Daraufhin schaltete sie das Jugendamt ein.

Zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilte das Gericht den Angeklagten. Strafmildernd kam ihm das Geständnis und sein Alter zugute. Als erschwerend betrachtete es das Gericht, dass es drei sehr kleine Kinder waren, die er wiederholt missbraucht hatte.