Das KiBiz und seine Folgen für Tönisvorst

Zurzeit läuft die Vergabe der Kindergartenplätze. Stadt hat alle Eltern angeschrieben.

Tönisvorst. Anfang des Jahres war es in aller Munde: Das neue Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, das der Landtag beschlossen hatte. Die weitreichenden Auswirkungen der Gesetzesnovelle, die die Betreuungslandschaft für Kleinkinder verändert, si ihrem Nachfrageverhalten bei Kindergartenplätzen und Zeitkontingenten hatten Eltern mit darüber entschieden, wie die Betreuungslandschaft später aussieht.

Für Tönisvorst stellt sich das folgendermaßen dar: Ab dem 1.August werden Plätze für Kinder unter drei Jahren in den städtischen Kindertageseinrichtungen Benrader Straße und Jägerstraße sowie in der Einrichtung Brucknerstraße in Vorst angeboten.

Voraussetzung für eine solche Betreuung ist die Berufstätigkeit beider Elternteile oder bei Alleinerziehenden des entsprechenden Elternteils. In der Kita Feldstraße wird zusätzlich eine halbe Kindergartengruppe eingerichtet. Damit wird der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren gewährleistet.

Nach dem Anmeldeschluss im Januar läuft zurzeit die Platzverteilung, weshalb die Stadt jetzt alle Eltern, die sich dafür interessieren, anschreibt. Die Vergabe der entsprechenden Betreuungsverträge erfolgt in Kürze. Wer darüber hinaus noch Fragen - zum Beispiel zum Anmeldeverfahren - hat, kann sich an das Amt für Kinder und Jugend, Hochstraße 28, Telefon 02151/999-243 oder -240 wenden.

Darüber hinaus gibt es (unter anderem in Kooperation mit dem DRK und dem Katholischen Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Krefeld-Viersen) vielfältige Betreuungsgruppen für Kinder unter drei Jahren, etwa "Eltern-Kind-Gruppen ab dem 1. Lebensjahr", "Kindertreff für Kinder ab zwei Jahren” oder "Hinführung zum Kindergarten".

Wer Infos dazu haben möchte, kann sich an das städtische Familienzentrum "Villa Gänseblümchen”, Ingerstraße 9, Telefon 02151/99 48 03 sowie an den DRK-Ortsverband Tönisvorst, Telefon 02151/70 16 93, wenden.