Stadt Tönisvorst informiert über Bundestagswahl Wahlbenachrichtigungen liegen bald in den Briefkästen
Tönisvorst · Wann kann man mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungen rechnen? Wie funktioniert die Briefwahl? Die Stadt Tönisvorst hat jetzt Infos zur Bundestagswahl am 23. Februar herausgegeben.
(msc) Die Stadt Tönisvorst hat die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar am Donnerstag bei der Deutschen Post eingeliefert, wie eine Stadt-Sprecherin mitteilt. Wer bis 2. Februar keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich an das Wahlbüro der Stadt unter der Telefonnummer 02151 999-122 oder per E-Mail an wahlen@toenisvorst.de wenden.
Rund 24.250 wahlberechtigte Tönisvorsterinnen und Tönisvorster sind bei der Bundestagswahl aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wer am Wahltag verhindert ist, kann seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abgeben. Briefwahlunterlagen können bereits jetzt auf folgenden Wegen beantragt werden: Online unter dem umständlichen Link https://wahlen.krzn.de/briefwahl/l5idnrvbivcwtqgrdptc/10/0032 oder Per E-Mail an wahlen@toenisvorst.de.
Wer die Wahlbenachrichtigung bereits bekommen hat, kann die Briefwahl über den dort angegebenen QR-Code beantragen oder die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung einreichen.
Die Briefwahlunterlagen können auch im Wahlbüro an der Bahnstraße 10 in St. Tönis persönlich oder mit Vollmacht beantragt werden. „Das Briefwahllokal öffnet, sobald die Stimmzettel geliefert wurden, voraussichtlich ab dem 7. Februar“, so die Stadt. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie samstags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Ausnahme: Am Freitag, 21. Februar, ist das Briefwahllokal (Wahlbüro) bis 15 Uhr geöffnet.
Briefwahlanträge zum Versand der Briefwahlunterlagen per Post können bis spätestens Mittwoch, 19. Februar, 12 Uhr, gestellt werden. Danach ist nur noch die Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, oder die Abgabe vor Ort im Briefwahllokal möglich. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 23. Februar, bis 18 Uhr an einem der städtischen Standorte im Briefkasten eingegangen sein, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden.