Acht Projekte in Mönchengladbach Landesmittel für Sozialwohnungen
Mönchengladbach. · Die mit Zuschüssen finanzierten 107 Wohnungen decken den Bedarf nicht. Die Grünen scheitern mit neuem Wohnbau-Vorschlag.
Das größte Bauvorhaben soll an der Viktoriastraße 30 neue Wohnungen für Ein- bis Vier-Personen-Haushalte bringen. Mit sieben Wohnungen für Menschen mit Behinderungen ist ein Neubau an der Oberstraße eines der kleinsten auf einer Liste aus acht Projekten. Sie alle sollen mit Geld gefördert werden, welches das Land für 2019 nach Mönchengladbach fließen lässt. Fast 11,9 Millionen sind es, und sie sollen die Schaffung von neuem, mietpreisgedeckeltem Wohnraum in Mönchengladbach unterstützen.
107 Wohnungen können mit der Finanzspritze realisiert werden – mehr als in früheren Jahren. 2015 beispielsweise waren es nur 28, im Jahr davor gar nur 25. Allerdings: Allein zwischen 2012 und 2017 ist der Bestand an öffentlich geförderter Wohnungen in der Stadt von 8830 auf 7122 geschrumpft, in der Regel, weil sie so alt wurden, dass sie aus der Mietpreisbindung fielen. Die 107 geplanten Wohnungen fangen also die in der Vergangenheit entstandenen Verluste nicht komplett auf.
Empfänger der Landesmittel
ist unter anderem die Caritas
Zu den Investoren, die sich über die erwarteten 11,9 Millionen Euro freuen dürfen, gehört neben Privaten auch der Caritasverband Mönchengladbach, der an der Urftstraße Kirchenraum in seniorengerechte Wohnungen umwandeln will. Von den beiden Projekte, die 21 Wohnungen für Menschen mit Behinderungen schaffen sollen, wird eines von einem Ehepaar getragen, das andere plant die Vinzentinerinnen Köln GmbH an der Nikolausstraße.
Diese Zahlen präsentierte die Stadtverwaltung in der jüngsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses. Nach Gesprächen mit den Investoren der acht Projekte ist sie optimistisch, dass mit den Bauvorhaben „voraussichtlich kurzfristig begonnen werden kann“, sobald das Geld fließt. Sie sei in Gesprächen mit Investoren über weitere Bauvorhaben. Allerdings seien diese alle erst in einem solch frühen Entwicklungsstadium, dass mit einer Realisierung erst in der Förderrunde 2020 zu rechnen sei.
Für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglichen und brauchbaren Wohnraum zu schaffen, soll nach Ansicht der Stadt eine wichtige Aufgabe auch der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sein. Gedacht ist das als ein Baustein in einer Strategie, die mit Hilfe eines entsprechenden Dargebots an Wohnraum vor allem Familien und Senioren im Blick hat. Der Wegzug von Mittelschichtsfamilien in Nachbarkommunen soll verringert werden, eine Trendumkehr hin zur Zuwanderung dieses Personenkreises wäre erwünscht.
Den Mönchengladbacher Grünen ist das allerdings zu wenig. Sie präsentierten deswegen im Bauausschuss einen Antrag, mit einem Dutzend Vorschlägen, die vor allem Menschen mit kleinerem Einkommen auf dem Wohnungsmarkt helfen sollen. Dazu gehörte beispielsweise die Idee, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften „fortan bei Wohnungsneubauten nur noch geförderte und preisgedämpfte Wohnungen“ bauen dürfen. Wohnbaugrundstücke im Besitz der Stadt und städtischer Gesellschaften sollten vorrangig an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften vergeben werden.
Fehlbelegungen sollen künftig Geld kosten, fordern die Grünen
Bei allen neuen Bebauungsplänen für mehr als 30 Wohneinheiten sollten nach Ansicht der Grünen außerdem insgesamt 30 Prozent der Geschossfläche für Wohneinheiten im öffentlich geförderten und 30 Prozent im „preisgedämpften Segment“ reserviert werden. Außerdem solle die Stadt Mönchengladbach die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe prüfen.
Mit ihren Forderungen standen die Mönchengladbacher Grünen im Bauausschuss allerdings alleine auf weiter Flur. Die Linke sah zwar einige gute Ansätze, fand das Gesamtpaket letztlich aber nicht zielführend genug und lehnte es ab. Die CDU sprach von einem „Strauß an Maßnahmen, die sich teilweise widersprechen“ und einem „Durcheinander“, über das sie keine weiteren Worte verlieren wolle. Am Ende stimmten nur die beiden Grünen-Vertreter für den Antrag.