Einsatz für Polizei und Feuerwehr in Grevenbroich Fahrer betrunken: Auto brennt auf Parkplatz

Grevenbroich · Am frühen Sonntagmorgen ist auf einem Parkplatz am Hammerwerk ein Auto abgebrannt. Der Fahrer war betrunken, hatte keinen gültigen Führerschein – und sein Wagen war nicht zugelassen. Vorher hatte er auf der A46 noch zwei Unfälle gebaut.

Durch das Feuer im Motorraum wurde das Auto zerstört.

Foto: Polizei

(cka) In der Nacht zu Sonntag ist auf dem Parkplatz eines Lebensmittel-Discounters an der Straße Am Hammerwerk ein Auto in Flammen aufgegangen. Das hat gegen 2.45 Uhr in der Früh einen Einsatz von Polizei und Feuerwehr ausgelöst. Zeugen hatten die Retter alarmiert. Während die Feuerwehr den Brand löschte, ermittelten Polizisten zur Ursache. Unweit des Brandautos trafen sie nach Angaben der Kreispolizeibehörde auf den Fahrzeugführer, der offensichtlich einigen Alkohol getrunken hatte.

Die Beamten machten einen Vorab-Alkoholtest, der einen Wert jenseits der Marke von einem Promille anzeigte. Der betrunkene Fahrer hatte seinen Wagen nach ersten Erkenntnissen kurz vor Ausbruch des Brands auf den Parkplatz gesteuert. Die Polizisten fanden vor Ort noch mehr heraus: Der Mann, ein 40-Jähriger aus Wuppertal, hatte keine gültige Fahrerlaubnis. Außerdem war sein Fahrzeug zur Entstempelung ausgeschrieben – es war gar nicht mehr zugelassen. Damit aber nicht genug: Auf seiner Fahrt von Düsseldorf nach Grevenbroich hatte der Wuppertaler nach ersten Erkenntnissen in einer Baustelle auf der A46 zwei Baustellenschilder gerammt und diese beschädigt. Ob die Zusammenstöße mit den Schildern letztlich auch zu dem Brand des Autos geführt haben, ist Gegenstand der Ermittlungen. Das Feuer soll im Motorraum des Fahrzeugs ausgebrochen sein.

Dem Wuppertaler wurde auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen, damit gerichtsverwertbar festgestellt werden kann, wie viel Alkohol er im Blut hatte. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, das Auto sichergestellt. Der Mann muss sich nun in verschiedenen Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verkehrsunfallflucht und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Die Polizei weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass bereits ab einem Alkoholwert von 0,3 Promille bei Fahrern Ausfallerscheinungen auftreten können.