Mann aus Grevenbroich verblutet Messerstecher muss sich verantworten

Grevenbroich/Jüchen/Erkelenz · Nach einem tödlichen Messerangriff auf der A540 muss sich ein 24-Jähriger aus Erkelenz ab Mitte Februar vor Gericht verantworten – und das wohl wegen heimtückischen Mords. Die Kammer sieht einen hinreichenden Tatverdacht.

Der Audi des Opfers wird am Vormittag des 2. September 2024 vom Tatort geschleppt.

Foto: Dieter Staniek/Stan

Die tödliche Messer-Attacke von der A540 hatte Anfang September in der ganzen Region Bestürzung ausgelöst. Nun wird dem Tatverdächtigen der Prozess gemacht: Ab kommender Woche Mittwoch, 12. Februar, muss sich ein 24-jähriger Mann aus Erkelenz vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. Ihm wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 2. September einen 20-jährigen Mann aus Grevenbroich mit einem Messer getötet zu haben. Zu der Tat war es am Ausläufer der inzwischen zur Bundesstraße herabgestuften Autobahn auf Jüchener Stadtgebiet gekommen, unweit des dortigen McDonald’s-Restaurants.

Angeklagt ist der Erkelenzer wegen Totschlags. Allerdings weist das Landgericht darauf hin, dass die Kammer einen hinreichenden Tatverdacht auch wegen heimtückischen Mordes sieht. Der 24-Jährige muss sich also wegen Mordes verantworten – und darüber hinaus wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Urteil wird frühestens Ende März erwartet.

Die Anklage geht davon aus, dass der Beschuldigte in der Nacht zum 2. September mit einem unbekannten Beifahrer, einem Mittäter, in einem Mercedes auf der A540 unterwegs war. Offenbar war es im Vorfeld zu einem Streit mit dem Grevenbroicher gekommen, der mit einem Leihwagen der Marke Audi auf der selben Straße unterwegs war. In Höhe der Anschlussstelle Gustorf soll der Tatverdächtige den Audi zunächst verfolgt, dann bedrängt und schließlich gerammt haben.

Im weiteren Straßenverlauf soll der später Getötete angehalten haben und ausgestiegen sein. Gleiches gilt für den Beschuldigten und den bisher nicht zweifelsfrei identifizierten Mittäter. Der Verdächtige soll sodann auf den Geschädigten zugegangen sein und diesem von vorne ein Messer in die Brust gerammt haben. Das Opfer erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass es noch am Tatort verblutete. Die beiden Täter sind geflüchtet, die Waffe ist nach neusten Medieninformationen bisher nicht gefunden worden.

Die Polizei kam dem
Täter schnell auf die Spur

Die Polizei ist dem mutmaßlichen Täter damals aber offenbar schnell auf die Spur gekommen. Kurze Zeit nach der Tat soll es einen SEK-Einsatz an der Wohnanschrift des Verdächtigen in Erkelenz gegeben haben, der offenbar in Zusammenhang mit der Tat stand. Den Verdächtigen selbst konnten die Spezialkräfte allerdings nicht antreffen: Wohl aufgrund des hohen Fahndungsdrucks stellte er sich wenige Stunden später selbst. Er ging zur Polizei – und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Wie aus Justizkreisen zu erfahren war, ist die Sache mit dem Verdacht auf heimtückischen Mord nicht bloß als Hinweis zu verstehen: Verhandelt wird wegen Mordes – vom ersten Prozesstag an. Darauf kann sich nun auch der Strafverteidiger einstellen. Dem Angeklagten müsste nachgewiesen werden, dass er zugestochen hat, während sein Opfer arg- und wehrlos war. Damit wäre das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Bei einer Verurteilung „nur“ wegen Totschlags stünden fünf bis 15 Jahre Gefängnis im Raum, bei Mord auch eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Aufgrund des Alters von 24 Jahren (der Angeklagte wird bald 25) kommt keine Bestrafung nach Jugendstrafrecht mehr in Betracht, heißt es aus Justizkreisen. Brisant: Der Erkelenzer ist kein unbeschriebenes Blatt. Er ist in der Vergangenheit wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten und schon einmal verurteilt worden, damals allerdings nach Jugendstrafrecht (er war 18). Um dem Mann eine zweite Chance zu geben, war die Vorstrafe schon nach kurzer Zeit aus dem Bundeszentralregister getilgt worden. Er gilt daher nicht mehr als vorbestraft.

Weil die Justiz vergessen muss, darf sich das, was sich der Tatverdächtige in der Vergangenheit bereits zuschulden hat kommen lassen, nicht mehr strafschärfend auswirken. Zur Sprache kommen dürften die Delikte dennoch.

Der Prozess wird wohl auch von einigen Grevenbroichern mit großem Interesse verfolgt werden. Die Anteilnahme nach Bekanntwerden der tödlichen Attacke war insbesondere in der türkischen Gemeinde groß. In der Moschee am Hammerwerk hatte es eine große Trauerfeier für den ehemaligen Schüler der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule gegeben, zu der sogar der türkische Generalkonsul erschienen war.