Gericht: Fluglärm - Kein Geld für Hausbesitzer

Klage eines Büderichers wurde am Donnerstag abgewiesen.

Meerbusch/Düsseldorf. Es sollte ein Präzedenzfall sein: Ein Meerbuscher Hausbesitzer, der in Büderich außerhalb der Lärmschutzzone wohnt, hatte gegen den Airport geklagt. Der Mann hatte vor einer Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts rund 90 000 Euro für Schallschutzmaßnahmen an seinem Reihenhaus gefordert. Denn durch die Änderung der Flugroute 2003 sei er stärker vom Lärm der Flugzeuge betroffen als vorher. Die Kammer wies seine Klage gestern zurück. Denn nach einem privaten Lärmgutachten hätten die Lärmbelästigungen dort unter dem Grenzwert von 55 Dezibel gelegen. Der Meerbuscher hatte unter anderem einen Vorschuss für den Einbau schalldichter Fenster gefordert und die lärmbedingte Wertminderung geltend gemacht. Das Problem: Bislang steht nur Hauseigentümern eine Entschädigung zu, die innerhalb der Schutzzone wohnen. "Dieses Alles-oder-Nichts-Prinzip ist nicht richtig", sagt der Anwalt des Klägers, Wolfgang Hagendorf. "Denn auch wenige Meter außerhalb der Schutzzone ist der Lärm noch zu hören." Zwei Mieter seien seinem Mandanten bereits abgesprungen. "Ich werde ihm raten, in Berufung zu gehen." Anfang 2008 soll ein ähnliches Verfahren vor einer anderen Kammer verhandelt werden.