Meerbusch: Integrationsrat - Spindler ruft zur Wahl auf

Neues Gremium: Ausländer bestimmen mit.

Meerbusch. Bürgermeister Dieter Spindler hofft, dass am 7. Februar des kommenden Jahres möglichst viele in Meerbusch lebende Ausländer zu den Wahlurnen gehen. An diesem Tag werden in ganz NRW, in den Städten und Gemeinden, in denen mindestens 5000 ausländische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben, so genannte Integrationsräte (früher Ausländerbeiräte) gewählt.

Wahlberechtigt sind Ausländer ab 16 Jahren sowie Deutsche, die vor maximal fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. In Meerbusch würde der Integrationsrat aus 15 Mitgliedern bestehen, von denen zehn direkt für fünf Jahre gewählt und fünf vom Stadtrat bestellt werden.

Bevor die Wahl stattfinden kann, müssen sich allerdings ausreichend viele Kandidaten zur Verfügung stellen, die Interesse an einem ehrenamtlichen kommunalpolitischen Engagement haben. Kandidieren kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist, auch Deutsche.

Etwa jeder Elfte unter den rund 55 000 Einwohnern Meerbuschs ist aus dem Ausland in die Stadt gekommen. Die Menschen stammen aus fast 100 verschiedenen Nationen, die meisten - etwa 880 - aus Japan und aus der Türkei (rund 780). Manche verbringen berufsbedingt nur eine begrenzte Zeit in Deutschland, andere haben in Meerbusch längst eine neue Heimat gefunden.

"Wer sich in seiner Wahlheimat wohlfühlen möchte, sollte sie auch mitgestalten dürfen", meint Spindler. Das bringe Vorteile für alle Beteiligten. "Wer sich engagiert, findet leichter hinein ins örtliche Geschehen, knüpft schneller Kontakte und identifiziert sich dann unweigerlich in einem höheren Maße mit seiner Stadt."

Nach der Gemeindeordnung des Landes NRW kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Er vertritt, so heißt es im Gesetz, die Belange der Migranten gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Stellungnahmen oder Anträge des Gremiums müssen auf Wunsch dem Rat oder einem der Fachausschüsse vorgelegt werden.

Der Vorsitzende oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist dann auch berechtigt, an der Beratung des Anliegens in der Sitzung teilzunehmen.