Neubaugebiet: Ein Fortschritt am Brühl
Ausschuss beschäftigt sich mit Einwendungen der Nachbarn gegen Neubaugebiet.
Büderich. Längst ist der neue Baubetriebshof der Stadt im Strümper Gewerbegebiet Bundenrott eröffnet, doch am Standort des alten Bauhofs an der Moerser Straße, unmittelbar gegenüber der Hildegundisallee, rührte sich nach dem Abbruch der Altbauten nichts. Der Planungsausschuss wird sich nun in seiner Sitzung am 4. Februar mit den Einwänden der Anwohner befassen und über die öffentliche Entwurfsauslegung entscheiden.
Innerstädtische Verdichtung statt Versiegelung neuer Flächen ist ein Ziel der Stadtplaner. Auf der 11 000 Quadratmeter großen Fläche des Bebauungsplans Brühl sollen gezielt Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Kleinere Wohneinheiten für Einzelpersonen, mehrgeschossige Häuser, bezahlbarer Wohnraum — das sind die Stichworte, die die Planung begleiten.
Ein freigelegter Schackumer Bach soll das Gebiet durchfließen, dessen künftige Bewohner es nur einen Katzensprung zum Rheinvorland und zum ÖPNVhaben. Die Dächer werden so ausgerichtet, dass die Ausrüstung mit Solarmodulen effektiv ist.
Vorgestellt wurde der Vorentwurf in einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung im vergangenen Frühjahr. Bei Nachbarn an den Straßen Am Pützhof und Am Breil löste die Planung erhebliche Befürchtungen aus.
Die Dreigeschossigkeit der Gebäude passe nicht in die Umgebung, die neuen Nachbarn könnten ungehindert in Häuser und auf Grundstücke schauen, der Verkehr werde zunehmen, und ein frei gelegter Schackumer Bach könne eine Insektenbrutstätte werden: Die Einwände, die geäußert wurden, waren vielfältig.
Vom Grundsatz her schlägt die Verwaltung vor, an der Planung festzuhalten. „Insgesamt werden der Deckung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und der Bevölkerungsentwicklung ein hoher Stellenwert beigemessen“, heißt es. Ein nachhaltiges Wohnquartier mit einem Mix aus Familien- und Generationenwohnungen und Stadthäusern sei städtebaulich folgerichtig an einem Standort, der ideal an den ÖPNV angebunden sei.
Vor allem dem Argument, Gebäude mit drei Geschossen seien untypisch für die Umgebung und verletzten die Privatsphäre der Nachbarn, folgen die städtischen Planer nicht. Aufgrund des Abstands und hochgewachsener Bäume würden Einsichten auf Grundstücke minimiert. „Ein Anspruch auf Beibehaltung des Status quo besteht nicht.“