Rhein-Kreis Neuss: Neue Aufgaben für den Kreis

Umweltrecht: Der Kreis hat Zuständigkeiten und Mitarbeiter vom Land übernommen. Verwaltungsverfahrensollen vereinfacht und beschleunigt werden.

Rhein-Kreis Neuss. Sechs neue Mitarbeiter auf einen Streich: So viel zusätzliche Arbeitskräfte hat der Rhein-Kreis Neuss jetzt bekommen. Der Grund: Als Auswirkung der Verwaltungsstrukturreform in NRW hat der Kreis zum 1.Januar nicht nur neue Aufgaben, sondern auch Mitarbeiter der bisherigen Umweltverwaltung des Landes übernommen.

Umweltdezernent Karsten Mankowsky bewertet die Änderung "als Entscheidung für mehr Bürgernähe". Um die Aufgaben bewältigen zu können, übernimmt der Kreis Mitarbeiter, die bereits mit der Materie vertraut sind. "Es war schon ärgerlich, dass wir die Bürger bisher an die Bezirksregierung oder das Umweltamt in Krefeld verweisen mussten", sagt Mankowsky.

Drei Jahre will man die neue Aufgabenverteilung nun testen. "Wenn wir durch Personalkosten mehr ausgeben, als wir vom Land zurückbekommen, müssen wir schauen, wie es weitergeht." Die Kommunalisierung sei aber ein "gutes Signal"; ergäben sich doch so Vorteile durch die Ortsnähe sowie inhaltliche Verbindungen zu anderen Aufgaben.

Künftig genehmigt und überwacht der Kreis als Untere Immissionsschutzbehörde Produktionsanlagen, die dem Bundesimmissionsschutzrecht unterliegen, bearbeitet Beschwerden und verfolgt Ordnungswidrigkeiten. Dabei geht es vor allem um die Genehmigung und Überwachung von technischen Anlagen, vor allem Gewerbebetrieben, die Lärm oder Geruch (Immissionen) verursachen können.

452 solcher Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind, gibt es im Kreisgebiet. Darunter sind vor allem landwirtschaftliche Mastbetriebe, aber auch Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Abfallbehandlungsanlagen und Anlagen zur Energieerzeugung (zum Beispiel Windkraft- und Biogasanlagen).

Die Zuständigkeiten der Bezirksregierung Düsseldorf beschränken sich künftig auf 293Fälle, die von besonderer technischer Komplexität, Gefährlichkeit oder überörtlicher Bedeutung sind. Für 159 ist der Kreis verantwortlich.

Außerdem soll weitestgehend das so genannte Zaunprinzip realisiert werden: Für die umweltrechtlichen Belange aller Unternehmen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, soll immer nur eine Behörde verantwortlich sein. "Bei den Ölmühlen sind wir für das Unternehmen Sels Ansprechpartner, für Wilhelm C. Thywissen und Walter Rau ist weiterhin die Bezirksregierung zuständig", erklärt Bernd Schemion, der die Untere Immissionsschutzbehörde leitet. "Weil die Einteilung vom Stand der Technik abhängig ist. Bei Thywissen erzeugt zum Beispiel eine Gasturbine Strom."

Die neue Behörde ist ebenfalls für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen wie Chemische Reinigungen oder Handwerksbetriebe Anlaufstelle. Die Zahl liegt bei 35500 Betrieben.