Überfälliger Grünschnitt in Meerbusch Stadt verfolgt Wildwuchs aus privaten Gärten
Meerbusch · Übergroße Hecken oder Sträucher können Gehwege versperren. Im Notfall müssen Hausnummern oder Straßenschilder aber erkennbar sein.
(Red) Gartenbesitzer freuen sich, wenn das Grün wächst. Aber wenn von privaten Grundstücken der Bürgersteig überwuchert wird und der Radweg durch herabhängende Äste versperrt ist, dann gehen – wie derzeit vermehrt – im Rathaus Beschwerden wegen Wildwuchs ein. Das teilte die Stadt mit.
Unter anderem hat der regenreiche Sommer für starkes Wachstum in den heimischen Gärten gesorgt. Die Folge: Bäume, Sträucher und Hecken am Grundstücksrand, die bis in den Herbst nicht geschnitten wurden, engen vor allem Geh- und Radwege ein. An Straßenecken und Ausfahrten kann die Sicht behindert werden, bisweilen seien Fußgänger und Rad fahrende Kinder gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, heißt es von der Stadt.
„Häufig werden auch Straßenlaternen, Straßennamensschilder und Verkehrszeichen durch wucherndes Grün verdeckt. Dies hat zur Folge, dass Post, Feuerwehr und Krankenwagen Adressen nicht finden können oder Gefahrenstellen zu spät bemerkt werden“, schreibt die Stadtverwaltung in ihrem Bürgerservice-Portal auf der Homepage der Stadt.
Im elektronischen Mängelmelder der Stadt gehören Hinweise dieser Art zum Standardrepertoire, auch die „Straßenbegeher“ des Fachbereichs ‚Straßen und Kanäle‘ haben ein Auge auf solche Beeinträchtigungen. „Der Ablauf ist in solchen Fällen immer gleich, leider auch im Verhältnis sehr aufwendig“, erklärt Diana-Bianca Witt, die sich im Technischen Dezernat unter anderem um die Bereiche Straßenreinigung, Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum oder auch „Überhänge von privaten Grundstücken“ kümmert.
Auf Hinweis von Bürgern oder den Straßenbegehern werden Grundstückseigentümer angeschrieben und aufgefordert, den Wildwuchs innerhalb einer Frist von vier Wochen zu beseitigen.
Wenn Grundstückseigentümer nicht reagiert, droht ein Bußgeld
Geschieht auf Aufforderung nichts, wird ein weiterer Brief verschickt. Gibt es wieder keine Reaktion, beginnt ein formelles sogenanntes „Anhörungsverfahren“. Notfalls gebe es ein Bußgeld oder die Stadt lasse die Überhänge auf Kosten des Grundstückseigentümers beseitigen.
„Ärger wie diesen kann man sich allerdings ersparen und selbst auf einen ordnungsgemäßen Zustand rund um sein Grundstück achten“, sagt Witt. Sie nimmt Hinweise auf Wildwuchs im öffentlichen Straßenraum entgegen: telefonisch unter 02150 916258 oder per E-Mail an diana-bianca.witt@meerbusch.de. Noch besser sei es allerdings, wenn sich Nachbarn direkt ansprechen und untereinander einigen würden.
Die Stadtverwaltung appelliert deshalb auch an das Verantwortungsgefühl der Meerbuscher: „Helfen Sie mit, dass solche Situationen gar nicht erst entstehen, und schneiden Sie die Überhänge bitte so rechtzeitig und ausreichend zurück, dass es in der Wachstumsperiode nicht zu Problemen kommt.“ Die freie Höhe über dem Geh- und Radweg muss 2,50 Meter, über der Fahrbahn 4,50 Meter betragen.
Wer überwucherndes Grün zurückschneidet, muss es auch loswerden: Laut Stadtverwaltung findet die nächste Grünschnittabfuhr im Stadtgebiet am Mittwoch, 23. Oktober, in Lank-Latum und Strümp, am Donnerstag, 24. Oktober, in Ossum-Bösinghoven, Ilverich, Langst-Kierst und Nierst, am Freitag, 25. Oktober, in Osterath sowie am Montag, 28. Oktober, in Büderich statt.