Grevenbroich: Mann zündet seine eigene Matratze an
Ein 35-Jähriger hatte die Trennung von der Freundin nicht verwunden.
Grevenbroich. Der Alkohol hat den 35-jährigen Grevenbroicher aus der Bahn geworfen. Als sich dann auch noch seine Lebensgefährtin von ihm trennte, rutschte er vollends in die Abhängigkeit und wurde sogar ein Fall für Polizei, Staatsanwaltschaft und schließlich den Richter.
Erheblich betrunken und voller Schmerz über die wenige Tage zurückliegende Trennung zündete der Mann am 29. März 2007 im Schlafzimmer seiner Wohnung im achten Stock eines Mehrfamilienhauses an der Karl-Huber-Straße eine Matratze an. Die Feuerwehr löschte die Flammen, die Polizei nahm den Betrunkenen fest.
Die Ermittler hatten den Verdacht, dass der 35-Jährige nicht nur seine Matratze abfackeln wollte, sondern bereits acht Tage zuvor im Keller des selben Hauses an drei Stellen Feuer gelegt haben könnte. Weder beim Matratzenbrand noch beim Keller-Feuer kamen Menschen zu Schaden. Trotzdem wurden die Hausbewohner durch die Brände in Gefahr gebracht, weshalb die zuständige Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 35-Jährigen wegen schwerer Brandstiftung in zwei Fällen erhob.
Weil er abhängig von Alkohol ist, ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er nur eingeschränkt schuldfähig war.
Bei der Verhandlung vor dem Mönchengladbacher Landgericht konnte die Staatsanwaltschaft nicht beweisen, dass der 35-Jährige für den Kellerbrand verantwortlich war. Dafür gab es keine Belege und er stritt den Vorwurf ab.
Auch dass er seine Matratze absichtlich angezündet habe, leugnete er zunächst und sagte, er sei mit einer glimmenden Zigarette eingeschlafen. Diese Aussage korrigierte er jedoch später und gab zu, die Bettstatt tatsächlich angezündet zu haben.
Wegen schwerer Brandstiftung verurteilte ihn das Gericht zu zwei Jahren Haft und zur Unterbringung in einer Entzugsanstalt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann muss sich als Auflage einer stationären Alkohol-Entziehung unterziehen.