Neuss: Ex-Richter muss ins Gefängnis
Prozess: Weil er seine Frau mit einem Stein attackiert hatte, wurde ein Jurist zu drei Jahren Haft verurteilt.
Neuss. Er war viele Jahre Richter, schickte große und kleine Verbrecher hinter Gitter: Nun muss der 57-jährige Ex-Richter aus Neuss selbst ins Gefängnis.
Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte ihn gestern wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Jurist im September vergangenen Jahres seine Ex-Frau in einem Geschäft in der Neustraße, wo sie als Verkäuferin arbeitete, mit einem Stein attackiert hatte.
Ursprünglich war der Neusser wegen versuchten Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine viereinhalbjährige Haftstrafe gefordert. "Dieser Vorwurf hat sich im Prozess nicht nachweisen lassen", sagte der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Buhlmann. Denn der 57-Jährige, der zuletzt als Rechtsanwalt tätig war, hatte im Prozess behauptet, nach dem ersten Schlag auf den Kopf der 48-Jährigen nicht mehr vorgehabt zu haben, sie umzubringen. "Dass das stimmt, können wir nicht ausschließen", sagte Buhlmann.
Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte seiner Ex-Frau eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 8800 Euro zahlt. "Wir haben uns sehr geliebt", gab sich der Mann vor der Urteilsverkündung pathetisch. Seine Ex-Frau will von ihm nichts mehr wissen und hat jeden Kontakt abgebrochen. Sie hatte durch die Schläge mit dem 1,2 Kilogramm schweren Stein mehrere Kopfverletzungen erlitten. Drei Passanten hatten den Angriff durch das Schaufenster gesehen und waren der Frau zu Hilfe geeilt.
Der Vorfall war der unrühmliche Höhepunkt einer dramatischen Ehe, die durch Gewalt, Seitensprünge und Versöhnungen gekennzeichnet war. Im Sommer 2006 hatte sich die Frau von ihrem Mann getrennt, ein Jahr später wurde das Paar geschieden. Das Neusser Amtsgericht hatte zuvor eine Einstweilige Verfügung erlassen, nach der sich der 57-Jährige seiner Frau nicht nähern durfte. Eine psychiatrische Gutachterin attestierte ihm eine bipolare Störung und eine narzisstische Persönlichkeit.
Nach dem Urteil konnte der Angeklagte das Gericht als freier Mann verlassen. Seine Strafe wird er absitzen müssen, sobald die Entscheidung rechtskräftig ist. Er nahm das Urteil kopfschüttelnd zur Kenntnis. Ob er Revision einlegen wird, ist unklar.