Neuss/Großbaustelle: Beschwerde bringt Zeitplan ins Wanken

Hauptstrassenzug: Die Stadt hat preiswertestes Angebot abgelehnt. Bis zur Entscheidung in Düsseldorf gibt es keinen Zuschlag.

Neuss. Eng war der Zeitplan, "ambitioniert", wie von allen Seiten betont wurde. Nichts durfte bei der Großbaustelle Hauptstraßenzug in die Quere kommen, nur so konnten die Bauarbeiten, die Anfang Januar begonnen haben, bis zum Weihnachtsgeschäft abgeschlossen sein. Nun kommt der ganze Zeitplan ins Rutschen.

Es geht um die Verlegung der Gleise und die Oberflächengestaltung, ein millionenschwerer Teilauftrag des Gesamtprojektes. Über die Vergabe dieses Loseshatte die Verwaltung unter neun Angeboten entschieden, allerdings nicht für das preiswerteste Angebot. Innerhalb der nächsten beiden Wochen sollten die Arbeiten beginnen. Doch nun hat das Unternehmen, das das günstigste Angebot abgegeben hatte, Beschwerde bei der Vergabekammer bei der Bezirksregierung eingelegt.

Gestern erläuterten Bürgermeister Herbert Napp und Rechtsanwalt Hendrik Röwekamp von der Kanzlei Kapellmann und Partner (Düsseldorf) die sensible Angelegenheit. Die Stadt hat demnach das preiswerteste Angebot aus formalen Gründen zwingend abgelehnt: Es gab, so der Anwalt, mangelnde Angaben zum Nachunternehmer-Einsatz - zu dem Subunternehmer, die tätig werden sollte. So hätten nur unklare und unvollständige Aussagen darüber vorgelegen, wer der Subunternehmer gewesen sei und ob er auch tatsächlich zur Verfügung stehe. Nachfragen aber seien ausgeschlossen, so Röwekamp: Die Stadt dürfe Angebote "nur werten wie abgegeben." Die Zwei-Wochen-Frist nach der Entscheidung hat der unterlegene Unternehmer nun zur Beschwerde genutzt; damit ist das Verfahren gestoppt, es darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

Wann die Vergabekammer entscheiden wird, ist offen. Vorsichtig wurde gestern ein Zeitraum von fünf Wochen genannt. Beschließt die Kammer dann im Sinne der Stadt, könnte der Beschwerdeführer sich immer noch ans Oberlandesgericht wenden.

Die Folgen der Beschwerde sind noch kaum absehbar. Unter Umständen rutscht die Bauzeit nun doch mitten ins Weihnachtsgeschäft. "Dann würden wir die Baustellen schließen und erst nach dem Weihnachtsgeschäft weitermachen", so Bürgermeister Napp gestern. Die Regelungen für das Schützenfest sind von der Beschwerde unberührt.