Neuss: Oberverwaltungsgericht klärt RWE-Einkünfte von Bürgermeister Napp
Der Rechtsstreit um die Einkünfte von Bürgermeister Herbert Napp (CDU) als Regionalbeirat bei RWE geht in die nächste Runde. Das OVG hat die Berufung der Stadt Neuss gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zugelassen.
Neuss. Ein Rechtsstreit um den Umgang mit Nebeneinkünften zwischen der Stadt Neuss und seinem Bürgermeister Herbert Napp (CDU) geht in eine neue Runde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster ließ die Berufung der Stadt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von August 2007 zu, wie ein OVG-Sprecher am Donnerstag sagte. Napp hatte vor knapp einem Jahr die Rückzahlung seiner zuvor an die Stadt abgeführten Aufwandsentschädigung durchgesetzt. Nach dem Urteil konnte er 13 000 Euro zurückfordern, die er als Mitglied des Regionalbeirates West des Energieversorgers RWE erhalten hatte.
Die Stadt hatte sich in dem Rechtsstreit auf gesetzliche Vorgaben des Landes berufen und die Nebentätigkeitseinkünfte des hauptamtlichen Bürgermeisters zurückgefordert. Die Düsseldorfer Verwaltungsrichter bezeichneten die zugrunde gelegte Nebentätigkeitsverordnung des Landes jedoch als rechtswidrig, weil sie nicht vom Landesbeamtengesetz gedeckt sei. Diese Frage einer gültigen Rechtsgrundlage sei bislang weder höchst- noch obergerichtlich geklärt, begründete nun das OVG Münster die Zulassung der Berufung. Zudem habe der Sachverhalt eine grundsätzliche Bedeutung. Wann es zu einer Verhandlung kommt, ist laut OVG noch offen.