Neuss: Napp - „Wir sind nicht zu spät dran“

Bürgermeister Herbert Napp zum Landschaftsschutz auf dem Rennbahngelände

Neuss. Für heftige Irritationen hat im Rathaus ein Brief des Kreisumweltamtes gesorgt. Darin wird mit Verweis auf das Landschaftsschutzgebiet an der Rennbahn darauf hingewiesen, dass für das Public Viewing zur Fußball-EM eine Sondergenehmigung notwendig gewesen wäre. Die Auswirkungen dieses Schreibens auf die Rennbahnpläne sind noch offen.

WZ: Herr Napp, war Ihnen nicht bekannt, dass das Rennbahngelände Landschaftsschutzgebiet ist?

Napp: Natürlich ist uns das bekannt. Offen gestanden war mir aber nicht klar, dass das auch für die hässliche versiegelte Fläche gilt. Kein Mensch in diesem Haus ist auf die Idee gekommen, dass man für das Aufstellen einer Großbildleinwand auf Asphalt die Genehmigung der Landschaftsbehörde braucht. Gleiches gilt im übrigen für die Parkplätze.

WZ: Offensichtlich unterliegt auch die "hässliche versiegelte Fläche" dem Landschaftsschutz. Deshalb der blaue Brief aus dem Kreishaus.

Napp: Dieser Brief hat uns total überrascht.

WZ: Also haben Sie für das Public Viewing keine Ausnahmegenehmigung beantragt?

Napp: Ach was. Für die WM übrigens auch nicht.

WZ: Was bedeutet denn dieser nachdrückliche Hinweis aufs Landschaftsschutzgebiet für die Rennbahnpläne?

Napp: Wir müssen auseinanderhalten: Es geht um zwei Flächen. Einmal um den Teil zwischen Rennbahn und Wendersplatz. Das ist sozusagen bebauter Bestand. Und dann um das eigentliche Innenareal der Rennbahn. Da planen wir Neues und müssen uns mit der Unteren Landschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung verständigen.

WZ: Zur "versiegelten Fläche": Wie können die gerade beschlossenen Neubaupläne dort mit dem Landschaftsschutz vereinbart werden?

Napp: Wahrscheinlich gar nicht. Diese Fläche muss aus dem Landschaftsschutz raus. Unser Umweltamt sagt, das sei unproblematisch. Fest steht jedenfalls: Wir können nicht für jeden Trödelmarkt eine Ausnahmegenehmigung beantragen und die dann erhalten oder auch nicht. So kann man das Gelände nicht vermarkten.

WZ: Wollen Sie denn auch die Rennbahn-Innenfläche aus dem Landschaftsschutz herausnehmen?

Napp: Nein. Wir wollen da ja auch nur an einigen Stellen durch Bauten eingreifen, etwa für Gastronomie. Da muss überlegt werden, ob an diesen speziellen Stellen der Landschaftsschutz aufgehoben wird oder ob wir eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung erhalten.

WZ: Das ist aber offensichtlich noch nicht geschehen. Warum nicht?

Napp: Man muss doch erst einmal genau wissen, was dort geplant ist. Nach der Feinabstimmung gehen wir zur Oberstraße (zur Kreisverwaltung, Anm. d. Red).

WZ: Und wann wird das sein?

Napp: Die Zeit ist jetzt gekommen.

WZ: Erwarten Sie eine Trotzreaktion von der Kreisverwaltung? Oder Verstimmungen, weil Sie spät dran sind mit den Abstimmungen?

Napp: Eine Behörde kann nicht trotzig sein. Und Verstimmungen wird es auch nicht geben. Wir sind nämlich nicht zu spät dran, weil wir von unseren Plänen noch nichts umsetzen.

WZ: Rechnen Sie mit Verzögerungen?

Napp: Nein. Nochmal zur Wiederholung: Wir wollen doch den Landschaftsschutz nicht kippen. Wir wollen nur Ausnahmen im Landschaftsschutzgebiet - entsprechend des Ratsbeschlusses über die Rennbahnentwicklung.