Maßnahmen für den Klimaschutz Neuss will Flächen entsiegeln – die Finanzierung ist unklar
Neuss · Die Stadt Neuss will dem Klimawandel entgegenwirken. Doch bevor Bagger anrollen, steht die Frage nach den Kosten im Raum.
Die Stadt Neuss will mit ersten Entsiegelungsmaßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept starten. Fehlt nur noch eins: Geld. Der Stadtrat hatte die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten zur Finanzierung der Maßnahmen zu finden. Die Idee: Mittel innerhalb des Wirtschaftsplanes des Tiefbaumanagements Neuss (TMN) umschichten, um ein Budget für erste Maßnahmen – insbesondere am Thywissen-Platz – zu schaffen. Das Ergebnis der Überprüfung dieses Vorschlags hatte die Verwaltung nun dem Bauausschuss vorgelegt.
Demnach stehen für 2025 im Wirtschaftsplan des TMN 200 000 Euro für nicht näher definierte Investitionen bereit. Diese Mittel könnten für Entsiegelungsmaßnahmen genutzt werden unter einer Voraussetzung: Sie müssen als investive Maßnahmen gelten – also eine Ausgabe, die noch im laufenden Haushaltsjahr von Nutzen sein wird – und ein neues Anlagegut schaffen. Sollte das Budget nicht ausreichen, könnten weitere Mittel durch Umschichtungen innerhalb des Plans bereitgestellt werden.
Problematisch wird es, wenn durch eine Entsiegelung kein dauerhaftes Anlagegut entsteht. Zum Beispiel, wenn es sich um eine provisorische Maßnahme handelt. In diesem Fall wären konsumtive Mittel nötig. Damit sind Investitionen gemeint, die perspektivisch einen Effekt haben sollen. Aber: In diesem Bereich gibt es keinen finanziellen Spielraum. Eine Finanzierung wäre dann nur möglich, wenn andere Unterhaltungsmaßnahmen, wie die Sanierung von Straßen oder Radwegen, zurückgestellt würden, so die Verwaltung.
Die Frage nach dem Anlagegut, das durch eine Entsiegelungsmaßnahme geschaffen oder nicht geschaffen wird, ist mit Blick auf die Finanzierung also entscheidend – und gleichzeitig nicht pauschal zu beantworten. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Zudem könnte die Entsiegelung bestehender Verkehrsflächen das Anlagevermögen des TMN verringern, was finanzielle Konsequenzen hätte.
Vor der Umsetzung muss zudem geprüft werden, welche Flächen überhaupt entsiegelt werden können, ohne das Verkehrsbedürfnis zu beeinträchtigen. Das TMN stelle nämlich grundsätzlich nur dann Verkehrsflächen her, wenn diese auch benötigt werden. „Eine Entsiegelung von Verkehrsflächen ohne Beeinträchtigung der Nutzenden kann daher nur erfolgen, wenn die ursprünglichen Verkehrsbedürfnisse nicht mehr bestehen oder sich über die Zeit geändert haben“, teilt die Verwaltung mit. Dementsprechend brauche es vorab einen verkehrstechnischen Entwurf, um die Bedürfnisse sicherzustellen.
Gleichzeitig gibt die Stadt zu bedenken, dass die personellen Kapazitäten des TMN für 2025 bereits verplant seien, sodass zusätzliche Maßnahmen nur durch Verschiebung anderer Projekte realisiert werden könnten.