Tipps für den Pflichtumtausch im Kreis Viersen Rosa Lappen muss bald umgetauscht werden

Kreis Viersen · Wer 1971 oder später geboren wurde, muss seinen rosa Führerschein bis zum 19. Januar gegen einen EU-Führerschein umtauschen. Freie Termine gibt es beim Kreis Viersen aber nicht mehr. Was zu beachten ist.

Wer 1971 oder später geboren wurde, muss seinen rosa Führerschein bis zum 19. Januar umtauschen.

Foto: Marc Schütz

Wer den Umtausch seines großen rosa Führerscheins gegen einen kleinen im handlichen Kartenformat bis jetzt noch nicht in die Wege geleitet hat, wird das wohl bis zum Stichtag am 19. Januar auch nicht mehr schaffen. Die Termine bei der Führerscheinstelle des Kreises Viersen bis dahin sind jedenfalls ausgebucht, zudem brauchen Bearbeitung, Druck und Versand ihre Zeit. Die gute Nachricht: Zwar ist der Umtausch für die meisten Pflicht, doch die Fahrerlaubnis erlischt in der Regel nicht, wenn man mit dem alten „Lappen“ unterwegs ist. Bis 2033 sollen europaweit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine eingeführt werden.

Wer muss seinen
Führerschein umtauschen?

Derzeit müssen die Geburtsjahrgänge ab 1971 ihren Papierführerschein umtauschen, und zwar bis zum 19. Januar. Die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1970 ist bereits abgelaufen, die Papierführerscheine sind also nicht mehr gültig. Der Umtausch ist Pflicht, muss also gegebenenfalls nachgeholt werden. Für diejenigen, die 1952 oder früher geboren wurden, endet die Umtauscht-Frist im Jahr 2033.

Wer einen der 1999 bis 2018 ausgestellten Kartenführerscheine besitzt, muss diesen ab Januar 2026 umtauschen – abhängig vom Ausstellungsjahr, bis spätestens 2033. Eine Liste mit den Umtauschdaten gibt es unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch.

Wie viele Führerscheinbesitzer
sind im Kreis Viersen betroffen?

Vom Führerscheinpflichtumtausch für die Geburtsjahrgänge ab 1971 sind im Kreis Viersen rund 10.000 Personen betroffen. Auch bei den Jahrgängen von 1953 bis 1958, 1959 bis 1964 und 1965 bis 1970 sind im Kreis Viersen jeweils etwa 10.000 Personen betroffen. „Bisher haben über alle Jahrgänge hinweg circa 34.300 Personen ihren Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht“, so Kreis-Sprecherin Julia Vieth. Daten zu den versäumten Führerscheinumtauschen werden nicht erfasst.

Wo kann man den Umtausch persönlich beantragen?

Die Führerscheinstelle befindet sich im Kreishaus in Viersen, am Rathausmarkt 3. Wichtig: In der Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes in Kempen ist der Umtausch nicht möglich.

Umtausch auch
online möglich

Der Antrag zum Pflichtumtausch kann online unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch vorbereitet werden. Dort finden sich zudem weitere Informationen zum Umtausch und ein Bereich mit Antworten auf häufig gestellte Fragen. Das Online-Verfahren ist schneller, bis zum 19. Januar wird es aber nicht klappen. Der Antrag wird online vorbereitet, jedoch benötigt der Kreis zusätzlich noch Unterlagen, wie den alten Führerschein, die aber per Post geschickt oder vor Ort rund um die Uhr in den Briefkasten geworfen werden können. Ein Besuch mit Termin ist dadurch aber entbehrlich.

Wie ist die Termin-Situation in der Führerscheinstelle?

Eine hohe Anzahl an Anträgen für den Führerscheinpflichtumtausch wird laut Julia Vieth erst in unmittelbarer Nähe zum Stichtag 19. Januar gestellt – also jetzt. „Dies führt unweigerlich dazu, dass es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Beantragung der Anträge kommt. Konnten über das Jahr bis in den Herbst hinein Anträge auf Pflichtumtausch ohne längere Wartezeiten bearbeitet werden, so beträgt die Zeit vom Antragseingang bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung derzeit rund sieben Wochen“, sagt Vieth. Hinzu kommen noch etwa zwei Wochen, die die Bundesdruckerei in Berlin benötigt, um den Führerschein herzustellen und zu versenden. „Freie Termine bei der Führerscheinstelle für den Pflichtumtausch sind vor dem 19. Januar 2025 nicht mehr verfügbar. Jedoch können im Einzelfall Termine durch Stornierungen wieder frei werden“, betont Vieth. Die Termine lassen sich online auf der Internetseite www.kreis-viersen.de buchen.

Was droht bei
Nicht-Umtausch?

Wer seinen Führerschein nicht umgetauscht hat, führt einen ungültigen Führerschein mit sich und muss mit einer Verwarnung in Höhe von 10 Euro rechnen, wenn dies beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle auffällt. Aber: „Unabhängig von der Gültigkeit eines Führerscheins besteht die einmal erworbene Fahrberechtigung weiter fort. Das bedeutet, dass man weiterhin Auto fahren darf, obwohl die Gültigkeit des Führerscheins eventuell abgelaufen ist“, sagt Vieth.

Durch den Umtausch bleiben alle Fahrberechtigungen bestehen, die zum Zeitpunkt der Umstellung gültig sind. „Für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer gelten jedoch andere Regelungen, da hier die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen zeitlich befristet sind.“ Darüber hinaus können im Ausland oder bei der Anmietung eines Fahrzeuges Probleme auftreten. Die EU-Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.

Was kostet
der Pflichtumtausch?

Für den Umtausch muss der Führerscheininhaber 30,40 Euro zahlen.