St.-Bernhard-Gymnasium in Schiefbahn Stadt soll Schulcontainer fürs St. Bernhard mieten
Schiefbahn · Die „Schulen 2+3“ am Schiefbahner Gymnasium müssen umfassend modernisiert werden. Unter anderem sollen sie barrierefrei werden.
(djm) Die Stadt Willich soll die Schulcontainer für die Sanierungszeit der „Schule 2+3“ am St.-Bernhard-Gymnasium in Schiefbahn mieten, nicht kaufen. Diese Empfehlung an den Rat hat der Ausschuss für Schule und Bildung am Donnerstagabend verabschiedet. Dafür sollen im Haushalt 2025 und 2026 zwei Millionen Euro eingestellt werden.
Der Hintergrund: Zur Ausschusssitzung hatte die Verwaltung dargestellt, dass „auf der Basis einer nunmehr konkreten Abfrage an einen Containerlieferanten“ erkennbar ist, „dass bei der erwarteten Bauzeit von 24 Monaten eine Miete zu derzeitigen Preisen eindeutig günstiger ist“. Bisher hatten Politik und Verwaltung noch nicht entschieden, ob die Container gekauft oder gemietet werden sollen.
Die „Schulen 2+3“ am Schiefbahner Gymnasium müssen umfassend modernisiert werden. Unter anderem sollen sie barrierefrei werden, um den Forderungen nach Inklusion zu entsprechen. Dafür muss ein Aufzug zwischen beiden Bauteilen installiert werden, der alle vier Etagen erreicht. Außerdem müssen die Gebäude neue Strom- und IT-Leitungen erhalten, und der Brandschutz muss erneuert werden. Die Baumaßnahmen sollen gebäudeweise umgesetzt werden – in der jeweiligen Bauzeit (18 bis 24 Monate) sollen die Schüler in zwölf Containern unterrichtet werden.
Zurzeit sind die Sanierungsarbeiten in drei Bauabschnitten geplant: Zuerst – und in der Schulzeit – Gebäudeteil Schule 3, danach Schule 2, ebenfalls in der Schulzeit. Der Treppenraum soll in den Schulferien modernisiert werden. Die Container sollen im Bereich des Sportplatzes am Gymnasium errichtet werden.
Sollten die Arbeiten länger als zwei Jahre dauern, sollen weitere Gelder für Mietkosten in den Haushalt eingestellt werden. Selbst wenn sich die Bauzeit bis auf 48 Monate verdoppeln sollte, wäre eine Mietlösung immer noch günstiger, so die Verwaltung: „Erst ab einer Mietzeit von 60 Monaten gleichen sich die Kosten nahezu an, und ein Kauf würde unter dem Aspekt des dann noch bestehenden Restwertes als günstiger zu betrachten sein.“