Katholische Kirche Verjährt: Keine Prozesskostenhilfe für Missbrauchsklagen
Köln · Es geht um Schmerzensgeld wegen vor langer Zeit erlittenem sexuellen Missbrauch. Das Landgericht wies Klagen ab. Und ein Beschluss des OLG Köln macht ihr Anliegen nicht leichter.
Das Oberlandesgericht Köln hat die Anträge auf Prozesskostenhilfe von zwei Männern abgelehnt, die vom Bistum Aachen Schmerzensgeld wegen erlittenen Missbrauchs durch katholische Geistliche verlangen. Die behaupteten Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld seien verjährt, erklärte das OLG.
Das Landgericht Aachen hatte im Sommer 2024 beide Zivilklagen auf Schmerzensgeld in Höhe von 600.000 Euro beziehungsweise auf 325.000 Euro abgewiesen. Gegen die Urteile wollten die Kläger vor das OLG Köln ziehen, dafür aber Prozesskostenhilfe haben. Sie können nun - innerhalb eines Monats ab Zustellung der Beschlüsse - prüfen, ob sie ein Berufungsverfahren auf eigene Kosten durchführen wollen.
In einem Fall gab ein Mann an, in den 1970er Jahren schwersten sexuellen Missbrauch durch zwei Gemeindepfarrer erlitten zu haben. Der andere Fall betraf Missbrauch durch einen Berufsschullehrer und Geistlichen im Jahr 1990. Beide Kläger haben in unterschiedlicher Höhe bereits Geld der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz erhalten.
Keine weiteren Klagen anhängig
Wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung nicht bezahlen kann, kann sie auf Antrag Prozesskostenhilfe bekommen. Voraussetzung ist, dass das Verfahren eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Nach Angaben des Bistums Aachen sind derzeit keine weiteren Klagen im Zusammenhang mit Schmerzensgeld und Missbrauch anhängig.
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