Prozess Schumacher-Erpressung: Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Wuppertaler

Wuppertal · Das Urteil könnte noch heute fallen.

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Drei Jahre Haft hat die Staatsanwaltschaft für den Wuppertaler gefordert, der die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher um 15 Millionen Euro erpressen wollte. Der 53-Jährige hat zugegeben, im Büro der Familie angerufen und private Daten zum Kauf angeboten zu haben. Es handelte sich um Daten von einem Computer, auf dem Gesundheitsdaten von Michael Schumacher gespeichert waren, sowie private Bilder und Videos der Familie.

Der Angeklagte hatte das ganze als „Geschäft“ bezeichnet, das sei keine Erpressung. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen besonders schweren Fall der Erpressung, unter anderem wegen der Höhe der geforderten Summe.

Für den Sohn des Hauptangeklagten, der seinem Vater eine E-Mail-Adresse besorgte und ihn bei einem Anruf filmte, forderte der Staatsanwalt vier Monate auf Bewährung.

Der 53-Jährige aus Wülfrath, der als ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher die Daten besorgt haben soll, soll nach Meinung des Staatsanwalts mit einem Jahr Haft auf Bewährung bestraft werden. Bei beiden Bewährungsstrafen sollen die Angeklagten zwei Jahre lang jeweils 100 Euro pro Monat an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Beide sollen ihre Strafen nach Meinung der Staatsanaltschaft wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung bekommen.

Nun müssen noch die Nebenklage und die Verteidiger ihre Plädoyers halten. Im Anschluss wird das Gericht sein Urteil verkünden.