Trümmerhaus Cronenberger hat gute Karten im Streit mit den Hessen

Seit zwei Jahren grenzt das Haus von Wolfgang Wilbert an eine Schrottimmobilie, die dem Land Hessen gehört. Das Landgericht entscheidet, wer den Schutthaufen wegräumen muss.

Foto: Stefan Fries

Wuppertal. Ein Schutthaufen, der einst das Fachwerkhaus Am Vorderdohr 44 war, beschäftigt seit Monaten das Wuppertaler Landgericht. Gestern kündigte Richter Helmut Leithäuser für den 21. Juni das Urteil der 1. Zivilkammer in dem Verfahren „Wolfgang Wilbert gegen das Land Hessen“ an. Leithäuser deutete an, dass er das Land Hessen in der Pflicht sieht, endlich tätig zu werden.
Wolfgang Wilbert bewohnt Am Vorderdohr das Nachbarhaus, das über einen Giebel und einen gemeinsamen Durchgang mit der Bauruine verbunden war. Im Mai 2014 bat er die Stadt Wuppertal um Hilfe, weil Einsturzgefahr drohte. Die Stadt beauftragte das Technische Hilfswerk mit der Sicherung des Hauses. Das THW riss den Giebel ein und ließ auf dem Nachbargrundstück einen Trümmerhaufen zurück. Das Land Hessen, das die Ruine von einem in Hessen verstorbenen Wuppertaler geerbt hatte und dieses Erbe nicht ausschlagen kann, weigert sich seitdem, den Schutt wegzuräumen.
Bei einem Ortstermin im Februar hatte Leithäuser die beiden Häuser in Augenschein genommen und festgestellt, dass es einen gemeinsamen überdachten Durchgang mit einem gemeinschaftlichen Nutzungsrecht gegeben hat. Daraus leitet das Gericht nun offensichtlich ab, dass die Eigentümerrechte Wolfgang Wilberts vom Abriss betroffen sind und der Schaden vom Land Hessen behoben werden muss.
„Ich hatte die Hoffnung, das Land Hessen etwas in Bewegung zu bringen“, sagte der Richter gestern zu Beginn der Sitzung. Doch die Parteien einigten sich nicht gütlich. „Ich habe das Gefühl, dass das Land Hessen eine Entscheidung will“, so Leithäuser weiter. Davon geht auch Elmar Weber, Anwalt von Wolfgang Wilbert, aus. „Liegt ein Urteil vor, dann kann sich der zuständige Sachbearbeiter des Landes Hessen darauf berufen und tätig werden, ohne dass ihm später die Rechnungsprüfer etwaige Ausgaben mit Verweis auf eine ungeklärte Rechtslage vorwerfen“, sagte Weber. Grundsätzlich gelte: „Eigentum verpflichtet.“ Angesichts eines Haufens herumliegender Balken verzichtet Leithäuser darauf, einen Statiker für ein Gutachten zu beauftragen.
Sollten der Kläger (Wilbert) oder die Beklagte (Land Hessen) nach dem Urteil am
21. Juni in Berufung gehen, würde der Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt.