Jugendschutz: Keine Kippen mehr für Teenies
Ab dem 1. September dürfen 16- und 17-Jährige nicht mehr öffentlich rauchen. Wer es ihnen erlaubt, macht sich strafbar.
Düsseldorf. Seit heute ist es mit dem Qualmen im Jugendkeller vorbei. Zumindest für die 16- und 17-Jährigen. Eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes verbietet ihnen ab sofort das Rauchen in der Öffentlichkeit. Das stellt Jugendclubs, Kneipenbetreiber und auch Tabakwarenverkäufer vor eine schwere Aufgabe. Wie ist ein 17-Jähriger von einem 18-Jährigen zu unterscheiden? Wie soll bei einem Konzert kontrolliert werden, ob nur die rauchen, die es auch dürfen?
Und auch die Jugendlichen selbst sind alles andere als begeistert. "Mist, schon wieder etwas, worauf ich warten muss, bis ich 18 bin", sagt der 17-jährige Daniel S. aus Düsseldorf, der bislang nichts von dem Gesetz gewusst hat. "Das Rauchen gehört einfach dazu, wenn ich weggehe. Fast die Hälfte meiner Freunde raucht. Aufhören werde ich bestimmt nicht."
Die 16-jährige Anna H. raucht seit zwei Jahren. "Eine halbe Schachtel am Tag, wenn ich weggehe ist es mehr." Sie glaubt nicht daran, dass nun weniger geraucht wird. "Man kann sich das Rauchen doch nicht per Gesetz abgewöhnen." Dem Gesetz beugen will sie sich nicht. "Dann muss ich eben heimlich rauchen."
Das Düsseldorfer Ordnungsamt kündigt dagegen an, in Zukunft mehr zu kontrollieren - allerdings eher diejenigen, die denTabak verkaufen. "Unsere 120 Mitarbeiter werden ab Montag Infozettel an die Tabakhändler und Kneipenbetreiber verteilen, die auf das neue Gesetz aufmerksam machen." Wer wiederholt dabei erwischt wird, Tabak an Minderjährige zu verkaufen, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro rechnen. Eltern, die ihr Kind in der Öffentlichkeit rauchen lassen, oder unaufmerksamen Wirten drohen 50 Euro Buße.
Auf Düsseldorfs Straßen müssen die Jugendlichen noch nicht mit Strafen, wohl aber mit einer größeren Aufmerksamkeit ihnen gegenüber rechnen. "Wir veranstalten jetzt keine Hetzjagd auf Jugendliche. Wir sprechen sie aber an", sagt Sprecher Volker Paulat. Die Ordnungsamts-Mitarbeiter klären rauchende Jugendliche dann über das Gesetz auf und natürlich muss der Glimmstengel sofort ausgemacht werden. "Im Extremfall nehmen wir ihnen die Zigaretten ab, wie wir es schon bei den unter 16-Jährigen machen."
Gesetz Ab dem 1. September ist die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren laut Jugendschutzgesetz verboten. Für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009. Damit ist es Jugendlichen unter 18 Jahren auch verboten, in der Öffentlichkeit zu rauchen.
Ordnungswidrigkeit Minderjährige, die in öffentlichen Gebäuden oder auf der Straße mit Glimmstengel erwischt werden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von etwa 50 Euro geahndet werden kann. Auch Begleitpersonen, die ihnen das Rauchen ermöglichen, müssen mit Strafen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht rechnen.
Jugendliche Raucher Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ermittelt, dass das durchschnittliche Einstiegsalter junger Raucher bei 13 Jahren liegt. Demnach rauchen 18 Prozent der 12- bis 17-Jährigen.
Rauchfrei Ebenfalls heute tritt eine weitere Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Kraft: Öffentliche Verkehrsmittel, Taxis und die rund 450 Bundesbehörden sind ab sofort rauchfrei.
Bahnhöfe Ab heute sind bundesweit 5700 Bahnhöfe und Stationen rauchfrei. In allen Bahnhöfen werden die Raucherbereiche aus den Empfangsgebäuden und Unterführungen entfernt. Auf den Bahnsteigen gibt es weiterhin gekennzeichnete Raucherzonen.
Strafen Schon seit 2002 sind die meisten Bahnhöfe rauchfrei. Bislang wurde dies aber nur über die Hausordnungen der Bahn geregelt. Jetzt kann auch die Bundespolizei einschreiten und Bußgelder bis zu 1000 Euro verhängen.
Düsseldorf Am Hauptbahnhof verteilte die Bahn gestern Papp-Aschenbecher mit der Aufschrift "Das sollte ihre letzte sein" (Foto), um die Reisenden auf das neue Gesetz aufmerksam zu machen.