Geld: Kostenvoranschläge - Für klare Verhältnisse sorgen
Kostenvoranschläge können ihre Tücken haben.
Düsseldorf. Ein Bekannter wollte die Garagenauffahrt und den kleinen Platz vor seinem Haus pflastern lassen. Ohne große Besonderheiten, mit soliden Steinen. Nach dem vierten Kostenvoranschlag hat er sein Vorhaben erst einmal ruhen lassen. Während der erste Pflasterer 200 Euro für eine Abwasserrinne veranschlagte, hätte dies knapp 2.000 Euro bei dessen Wettbewerber kosten sollen. Und dennoch war der erste Handwerker nicht billiger als der zweite. Die billigste der vier Kalkulationen unterschritt aber die teuerste um 100 Prozent... Allen vieren Anbietern war eine kreative Ader bei der Erstellung der oft mehrseitigen Kostenvoranschläge nicht abzusprechen. Allerdings haben alle einen Aufwand betrieben, den sich beide Seiten - Handwerker und potenzieller Auftraggeber - hätten sparen können. Denn eine solche Kalkulation ist auch keine Garantie dafür, dass die Kosten im Rahmen bleiben, sondern sie hat letztlich nur eine Warnfunktion: Wird der Preis um 20 Prozent überschritten, muss der Handwerker auf diese Überschreitung rechtzeitig hinweisen. Der Auftraggeber hat dann die Wahl, das Werk zum höheren Preis beenden zu lassen oder sich einen anderen Handwerker zu suchen. Dann muss er aber auch dem ersten Handwerker die Teilleistung bezahlen. Sinnvoller ist es, einen Festpreis zu vereinbaren und alle Arbeits- und Materialkosten konkret festzulegen und klar auszuweisen. Das ist für beide Seiten eine klare und verlässliche Basis. Und für das Finanzamt ist so ersichtlich, in welcher Höhe die Handwerkerleistung unter Umständen als "haushaltsnahe Dienstleistung" steuerlich anzuerkennen ist. Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten können nämlich bis zu 600 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.