Meinung Spahns Vorschlag belebt den Kassenwettbewerb

Meinung · Gesetzlich Krankenversicherte haben die freie Kassenwahl. Theoretisch. In der Praxis ist es mit der Freiheit nicht allzu weit her. Der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) würde Versicherten Vorteile schaffen.

Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn (CDU).

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Wer sich auf die Suche nach einem Anbieter mit einem besonders niedrigen Zusatzbeitrag macht,  hat nämlich nicht selten das Pech, ausgerechnet dort zu wohnen, wo die günstigste Kasse gar nicht aktiv ist. Von den insgesamt immer noch mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen kommen für Wechselwillige also schon von vornherein vergleichsweise wenige Kassen in  Betracht.

Bei Betriebskrankenkassen, die tatsächlich ausschließlich Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens versichern, geht das in Ordnung. Ärgerlich wird es bei regionalen Anbietern, insbesondere den Ortskrankenkassen. Wer zum Beispiel in Bayern wohnt oder arbeitet, kann sich bei der AOK Bayern versichern, aber nicht bei der AOK Sachsen-Anhalt. Letztere verlangt jedoch einen Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent, die AOK im Freistaat hingegen stolze 1,1 Prozent. Für Versicherte, sie kennen nur eine AOK, ist das schwer nachvollziehbar. Umso besser, dass sich der Bundesgesundheitsminister nun der Sache annimmt und im Rahmen einer überfälligen Neuordnung  des kasseninternen  Finanzausgleichs alle regionalen Anbieter   für die Versicherten bundesweit öffnen will. Das belebt den  Kassenwettbewerb genauso wie das Wahlrecht der Bürger.

Ein Kommentar von Stefan Vetter.

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Freilich wird Jens Spahn dafür  viel Überzeugungskraft brauchen. Einige Länder-Gesundheitsminister, in deren Zuständigkeit die jeweiligen Ortskrankenkassen fallen, wittern längst Bedeutungsverlust und laufen Sturm gegen das Vorhaben. Konsequent zu Ende gedacht müsste Spahn eigentlich noch ein viel größeres Rad drehen. Warum nicht auch private Krankenkassen für alle öffnen? Das Nebeneinander zweier grundverschiedener Kassensysteme ist mindestens genauso schwer erklärbar wie die stark eingeschränkte Wahlfreiheit im gesetzlichen Kassenbereich.