Das Urheberrecht ist Ausdruck des politischen Willens, die Allmacht der internationalen Digitalkonzerne zu begrenzen und geistiges Eigentum nicht länger den vermeintlichen Spielregeln des Netzes zu unterwerfen, sondern wieder wie überall den Spielregeln des Rechtsstaates.
Wer den Parlamentariern in Straßburg angesichts des ohne weitere Änderungen akzeptierten Richtlinienentwurfs Kompromisslosigkeit vorwirft, verkennt, dass dieser Entwurf schon ein mühsam in fast dreijähriger Diskussion ausgehandelter Kompromiss ist. Das Paket wegen der mit kräftiger Unterstützung der Plattformen angeheizten Proteste wieder aufzuschnüren, hätte die überfällige Entscheidung ein weiteres Mal unnötig verzögert – und wegen des EU-Wahlkampfs und der ungewissen Zusammensetzung des neuen Parlaments womöglich auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben.
Dabei wird es trotz der Zustimmung ohnehin noch dauern, bis aus der Richtlinie nationales Recht geworden ist. Maximal zwei Jahre haben die Mitgliedsstaaten dafür Zeit. Die Bundesregierung täte gut daran, diesen Zeitraum nicht auszureizen. Wenn zügig ein Lizenzsystem mit Verwertungsgesellschaften geschaffen wird, dessen Finanzierung die Digitalkonzerne sichern, ist das Schreckensszenario von der vermeintlichen Willkür der Uploadfilter bald vom Tisch.
Freiheit meint nicht die kostenlose Vemarktung fremden Eigentums. Zur Demokratie gehört, dass ihr Qualitätsinhalte, auch kritischer Art, etwas wert sind. Darum ist die Zustimmung des EU-Parlaments gut für die Demokratie.