Die Bank, das Recht und die Moral
Kreditinstitute und ihre Kunden sind nicht nur Partner
Ist es moralisch in Ordnung, wenn Kunden die Chance nutzen, aus einem lange zurückliegenden Fehler der Bank Profit zu schlagen? Wenn sie die fehlerhaft formulierte Vertragsklausel ausnutzen für einen Widerruf, den sie sonst nie in Erwägung gezogen hätten? Ist es fair, wenn sie auf diese Weise an einen günstigeren Zinssatz kommen und so Tausende Euro sparen?
Dreimal Ja. Weil die Moralkategorie einfach nicht passt auf eine Beziehung, in der sich die Kreditinstitute zwar gern partnerschaftlich als „die Bank an deiner Seite“ geben. Die aber am Ende ein rein geschäftliches Miteinander ist, bei dem jeder zuvörderst den eigenen Vorteil im Auge hat. Angefangen von Provisionen, die die Geldanlagevorschläge des Bankberaters lenken. Bis zu Versuchen von Sparkassen und Bausparkassen, ihre Kunden aus alten Verträgen mit attraktiven Guthabenzinsen herauszudrängen.
Nein, es geht nicht um Moral, sondern um Geld. Und um Recht. Es ist kein Schnickschnack, wenn der Gesetzgeber von der Bank verlangt, die Kunden korrekt über ihr Widerrufsrecht zu belehren, das sie nach Abschluss eines Kreditvertrages haben. Sie sollen sich die weitreichende Entscheidung noch mal in Ruhe überlegen können. Wenn sich die Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung verlängert, so ist dies die einzig effektive Sanktion für miese Verbraucheraufklärung. Andernfalls wäre der Kunde schutzlos, weil die Bank in Vertragsformulierungen den Kunden immer leicht übervorteilen könnte. Nach der Devise „Man kann’s ja mal versuchen“.
Weil auch für die Banken eine Menge auf dem Spiel steht, wäre es wohl zu viel von ihnen verlangt, dass sie den Kunden von sich aus auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag hinweisen. Eine solche Erwartungshaltung wäre wohl tatsächlich wieder ein verfehlter Appell an die Moral.
Der Kunde, der sich nicht selbst informiert, muss damit leben, dass die Bank seinen Irrtum oder sein Nichtwissen über seine Rechte unaufgeklärt lässt. Wenn nun aber die bei der A-Bank per Widerruf ausgestiegenen Kunden zur Abschreckung anderer keine Anschlussfinanzierung bei der B-Bank oder C-Bank bekämen, so wäre das mehr als nur eine moralische Kategorie. Es wäre rechtswidrig.