Meinung Ein Exempel aus Berlin
Das Video aus dem Berliner U-Bahnhof Hermannplatz hat bundesweit Entsetzen hervorgerufen. Denn obwohl das Opfer mit einem Armbruch relativ glimpflich davon kam, steht die Tat doch geradezu exemplarisch für das Ausmaß an Verrohung im öffentlichen Raum und für das Gefühl von Schutzlosigkeit vieler Menschen.
Ob bei einer solchen Aktion einer stirbt, haben die Täter nicht in der Hand, es ist ihnen auch egal. Das Entsetzen gilt aber auch der Tatsache, dass nicht etwa die Strafverfolgungsbehörden das Video veröffentlichten, sondern die Medien, und zwar illegal.
Nun ist es sicher sinnvoll, erst einmal in den Polizeidienststellen intern zu fragen, ob jemand die Verdächtigen kennt. Denn eine öffentliche Fahndung führt nur dazu, dass die Täter sofort untertauchen, wie jetzt ja auch geschehen. Doch ist es mehr als nur ein Verdacht, dass die Berliner Staatsanwaltschaft die Fahndung ursprünglich gar nicht beabsichtigt hatte, weil nach ihrer Auffassung nämlich nichts besonders Schlimmes passiert war. Das empfinden die Bürger ganz anders.
Nun gilt es ein Exempel zu statuieren, bevor sich die ganze Gesellschaft an derartige Vorkommnisse gewöhnt. An dem flüchtigen Bulgaren, für alle anderen Gewalttäter dieser Art. Man muss ihn finden und vor Gericht stellen. Aber auch an der Staatsanwaltschaft selbst. Sie sollte gar nicht erst auf die Idee kommen, auf ein Rechtshilfeersuchen zu verzichten oder Ausreden zu finden, warum man die Mittäter nicht auch belangen könnte. Wenn doch, wäre in Berlin mehr kaputt gegangen als nur ein Armknochen. Nämlich das Vertrauen darauf, dass die Menschen mit der Gewalt da draußen nicht allein gelassen werden. Der neue Berliner Justizsenator steht vor einer ersten, großen Führungsaufgabe.