Meinung Frauenförderung - Wackeldackel CDU hat wieder sein Haupt bewegt
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat vor ein paar Tagen ihren Hauptgegner im Wahlkampf, die CDU, eine Wackeldackel-Truppe genannt. Unter anderem wegen des Hin und Her bei Studiengebühren oder Nichtraucherschutz.
Jetzt hat der Wackeldackel erneut sein Haupt bewegt — beim Thema Frauenförderung. Immer wieder hatte die kleine Oppositionspartei FDP der großen CDU Hasenfüßigkeit bei der Frage vorgeworfen, wie man das rot-grüne Gesetz zur Besserstellung von Frauen bei der Beamtenbeförderung kippen kann. Nur mit der CDU ließ sich die für eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht erforderliche Mehrheit erreichen. Doch die CDU zierte sich — bis Donnerstag. Wohl weil man sich nicht sicher war, wie es in der Wählerschaft ankommt, wenn man gegen ein Frauenförderungsgesetz klagt.
Nun also die Kehrtwende. Begründet hat die CDU ihr bisheriges Zögern damit, dass man das rot-grüne Gesetz lieber durch ein neues Gesetz im Landtag gekippt hätte. Dabei war es sonnenklar, dass sich dies gegen die rot-grüne Mehrheit nie und nimmer durchsetzen lässt. Schon vor vielen Monaten hätte man mit der FDP gemeinsame Klage-Sache machen können. Einer gerichtlichen Entscheidung wäre man dann heute wesentlich näher.
Nun hat sich die CDU also doch noch zum Jagen tragen lassen. Aber ist dieser Schritt nicht völlig überflüssig? Weil doch die Landesregierung selbst nach mehreren gerichtlichen Niederlagen beim Thema Beamtenbeförderung in Münster den Antrag gestellt hat, die Rechtmäßigkeit des Gesetzes zu klären. Allerdings ist die Opposition dabei vor dem Verfassungsgerichtshof nicht Verfahrensbeteiligter, kann also vor Gericht nicht die eigene Sicht der Dinge, die eigenen Argumente einbringen. Insofern ist eine eigene Klage sinnvoll.
All das hat die FDP wieder und wieder gesagt. Doch erst jetzt, da sich die CDU offenbar ausgerechnet hat, dass ihr eine solche Klage mehr Wählerstimmen einbringt als diese sie kostet, geht man den Weg mit. Konsequenz geht anders.
Dabei hätte man schon lange mit guten Argumenten in die Schlacht nach Münster ziehen können. Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ist höchst fraglich. Und inhaltlich gilt: dass Frauen bei der Beförderung gegenüber Männern bei schlechterer Leistungsbewertung bevorzugt werden, riecht nach Diskriminierung. Ein Thema, bei dem ein Verfassungsgericht keinen Spaß versteht.