Meinung Kein Streikrecht für beamtete Lehrer - Eine gute Entscheidung

Jeder Mensch hat Rechte und Pflichten. Sich nur der Vorteile zu bedienen, aber Beschränkungen zu ignorieren, würde eine Gesellschaft unweigerlich in Frage stellen. Auch beamtete Lehrer dürfen sich nicht nur die Rosinen rauspicken.

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Zweifellos können Staatsdiener einige Privilegien für sich reklamieren, die Angestellten nicht zur Verfügung stehen und die dort auch durchaus für einen gewissen Neid sorgen. Beamte sind unkündbar, sie bekommen eine gute Beihilfe für die private Krankenversicherung, und ihre Pension ist im Vergleich zur gesetzlichen Rente deutlich großzügiger bemessen. Ein Streikrecht haben Staatsdiener aus gutem Grund aber nicht.

Und es ist nur zu begrüßen, dass beamtete Lehrer davon auch künftig nicht ausgenommen sind. Manche von ihnen hatten argumentiert, dass sie anders als beispielsweise Polizisten gar keine hoheitliche Tätigkeit ausübten und daher eine Teilnahme an Arbeitskämpfen sehr wohl gerechtfertigt sei. Doch hätte das erstens zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Beamten geführt. Und zweitens kann es doch eigentlich nichts Hoheitlicheres geben, als Kindern und Jugendlichen Bildung angedeihen zu lassen.

Auch ist es ja nicht so, dass der Staat seine Beamten nach Lust und Laune bezahlt. In aller Regel werden die Tarifabschlüsse, welche die Gewerkschaften für die angestellten Kollegen ausgehandelt haben, auf die Beamten übertragen. Obendrein sind Klagen wegen einer unbefriedigend niedrigen Besoldung möglich.

Niemand wird dazu gezwungen, in den Staatsdienst einzutreten. Wer das möchte und tut, der begibt sich allerdings in ein besonderes Treueverhältnis zu seinem Brötchengeber. Man kann eben nicht alles haben. Die Karlsruher Richter lassen daher auch keine Ausnahme zu. Und das ist gut so.