Kurzarbeitergeld: Eine würdevolle, aber gefährliche Lösung
Sie haben es also tatsächlich getan. Die Kabinettsmitglieder verlängerten die Zahlung des Kurzarbeitergeldes auf zwei Jahre. Wahrscheinlich haben sie sich gestern fröhlich gegenseitig auf die Schultern geklopft - wegen der vollbrachten Wohltaten.
Und das auch noch in einem Superwahljahr. Was will ein Politiker, vor allem einer, der an der Macht bleiben will, noch mehr?
Bei aller Skepsis muss man anerkennen, dass es abgesehen von Wahltaktik Argumente für die Ausweitung gibt. Aus Firmensicht ist es hilfreich, gute Mitarbeiter erstmal behalten zu können.
Denn wenn später der Aufschwung kommt, müssen die Unternehmen sonst händeringend Ersatz suchen. Auch für die Wirtschaftsentwicklung ist ein Kurzarbeiter, der zwar über weniger Geld als sonst verfügt, aber davon ausgeht, dass alles gut endet, allemal besser als ein extrem verunsicherter Arbeitsloser. Denn der Kurzarbeiter steckt mehr Geld in den Konsum. Der wichtigste Aspekt betrifft die Menschen: Für jeden der zwei Millionen, die mit Kurzarbeit konfrontiert waren, ist das im Vergleich zur Arbeitslosigkeit eine freundliche und würdevolle Lösung. Finanziell und für das Selbstwertgefühl.
Und dennoch: Die vermeintliche Wohltat wird sich rächen. Die Arbeitsverwaltung räumt jetzt schon jährliche Kosten von 3,4 Milliarden ein. Es wird mehr werden. Schon allein, weil die Unternehmen mit einer erhöhten Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung rechnen können. Sie werden diese in Anspruch nehmen.
Auch die Warnung vor Missbrauch ist angebracht: Clevere Arbeitgeber und ebensolche Arbeitnehmer werden, wie es FDP-Generalsekretär Niebel formuliert, die zweijährige Unterstützung als "Brücke zur Frühverrentung" nutzen. Dies alles wird ungemein teuer - und kann Probleme bestenfalls abfedern. Im schlimmsten Fall führt die Verlängerung sogar dazu, dass Lösungen nicht energisch genug angepackt werden können.
Deshalb können sich die Betroffenen auch nur sehr verhalten über die Verlängerung freuen. Vor allem sind sie gut beraten, Rücklagen für eventuelle Steuernachzahlungen wegen des Kurzarbeitergeldes zu bilden. Denn Forderungen, in diesem Fall auf den sogenannten Progressionsvorbehalt zu verzichten, haben keine Chance auf Umsetzung.