Meinung Musterfeststellungsklage - Ein Vorteil für Verbraucher

Diese Situation dürfte vielen Verbrauchern geläufig sein: Man kauft ein Produkt oder nutzt eine Dienstleistung und fühlt sich anschließend ausgetrickst. Weil die Ware nicht hält, was der Hersteller verspricht oder der Service miserabel ist.

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Als Einzelkämpfer sein Recht gegen Heerscharen gut bezahlter Anwälte eines Konzerns durchsetzen zu wollen und das Risiko der Niederlage einzugehen — dafür braucht es viel Beharrlichkeit und starke Nerven. Und die haben die allerwenigsten. Ohnehin ist der materielle Verlust nicht selten deutlich geringer als der Ärger über die missliche Erfahrung, was Unternehmen ebenfalls in die Hände spielt.

Viele Jahre lang haben Verbraucherschützer deshalb gekämpft, dass Konsumenten gemeinsam gegen Konzerne vorgehen können und sich dazu von einem Verband vertreten lassen. Mit der sogenannten Musterfeststellungsklage ist dieser Traum nun zu einem großen Teil in Erfüllung gegangen. Sie bringt die Geschädigten gewissermaßen auf Augenhöhe mit Unternehmen, die sich für unantastbar halten. Schlagendes Beispiel ist der Diesel-Skandal und die damit verbundene Arroganz gegenüber den deutschen Autokäufern. Schon die Tatsache der Möglichkeit dieses erweiterten Klageinstruments kann da eine disziplinierende Wirkung entfalten. Künftig dürfte man sich ein solches Verhalten bei VW & Co. stärker überlegen.

Dass am Ende amerikanische Verhältnisse drohen, man denke nur an die unvorstellbar hohen Schadenssummen, ist gleichwohl nicht zu erwarten. Denn im deutschen Recht gibt es keinen sogenannten Strafschadenersatz. Bleibt die Kritik, dass Konsumenten ihre Ansprüche am Ende doch individuell durchsetzen müssen. Aber zum einen wird dies nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage einfacher gelingen. Und zum anderen können die persönlichen Sachverhalte vielfältig sein. Fazit: Die jüngste Entscheidung des Bundestags ist ein großer Fortschritt für den Verbraucherschutz.