Meinung Nach Grundrenten-Beschluss - Beifang für Betriebsrentner

Meinung · In der Fischerei würde man das wohl einen Beifang nennen: Der Grundrenten-Kompromiss gebar auch noch andere Beschlüsse, die mindestens genauso viel Aufmerksamkeit verdient haben.

Stefan Vetter.

Foto: k r o h n f o t o . d e

In der Fischerei würde man das wohl einen Beifang nennen: Ziel der Großen Koalition war es, endlich bei der Grundrente zu Potte zu kommen. Aber der Kompromiss gebar auch noch andere Beschlüsse, die mindestens genauso viel Aufmerksamkeit verdient haben. Nicht nur, dass die Beschäftigten beim Arbeitslosenbeitrag vorübergehend etwas stärker entlastet werden als ursprünglich geplant. Auch für viele Senioren mit einer betrieblichen Altersvorsorge dürfte es eine Genugtuung sein, dass Schwarz-Rot nun wenigstens die schlimmsten Auswüchse bei den Abzügen von Sozialbeiträgen heilen will.

Zur Erinnerung: Weil die gesetzlichen Krankenkassen kurz nach der Jahrtausendwende in großen finanziellen Problemen steckten, heckten Union und SPD damals eine verschärfte Sozialabgabenpflicht bei Betriebsrenten aus. Auch alle Altverträge wurden darin einbezogen. Das musste viele Rentner auf die Palme bringen. War ihnen von der Politik doch ausdrücklich ans Herz gelegt worden, zusätzlich für den Lebensabend zu sparen, weil die gesetzliche Rente allein den gewohnten Standard tendenziell immer weniger sichern kann. Den Betroffenen die doppelte Beitragslast bei betriebsbezogenen Renten aufzubrummen, musste deshalb wie ein Akt der Willkür erscheinen.

Ruheständler mit einer monatlichen Betriebsrente von, sagen wir, rund 300 Euro, können sich nun freuen. Weil die GroKo die bisher geltende Freigrenze in einen Freibetrag umwandeln will, wird sich die Beitragslast für sie ungefähr halbieren. Bei deutlich höheren Bezügen bis hin zu einmaligen Kapitalzahlungen in sechsstelligem Umfang fällt der Freibetragseffekt allerdings kaum mehr ins Gewicht. Anders gesagt: Im Interesse der Krankenkassen hat Schwarz-Rot die kostengünstigste Variante gewählt. Umso mehr betrieblich vorgesorgt wurde, desto geringer fällt für die Betroffenen die Entlastung aus. Das ist und bleibt sehr ärgerlich.