Amtsgericht Düsseldorf Geldauflage als Spende überwiesen – Angeklagte erneut vor Gericht

Düsseldorf · Weil ihr Hund im Aaaper Wald einer Spaziergängerin ins Bein gebissen hatte, sollte eine 60-Jährige 300 Euro bezahlen. Ihr Fehler: Auf der Überweisung stand „Spende“.

Die Angeklagte wurde beim Prozess im vergangenen Jahr von Anwalt Herbert Botterbrod  verteidigt.

Die Angeklagte wurde beim Prozess im vergangenen Jahr von Anwalt Herbert Botterbrod  verteidigt.

Foto: wuk

(wuk) Der Begriff „Spende“ ist meist positiv besetzt – sowohl von denen, die sie geben, als auch von jenen, die sie empfangen. Nur bei einer Tierfreundin (60) ist das offenbar anders. Sie hatte drei Überweisungen von je 100 Euro an einen gemeinnützigen Verein als „Spende“ geschickt, muss aus aktueller Sicht des Amtsgerichts diesen Betrag jetzt aber womöglich noch einmal zahlen. Denn bei ihr war die Summe als gerichtlich verhängte Geldauflage verhängt worden – und weil sie ihre Zahlungen als „Spende“ deklariert hatte, soll der Prozess gegen sie demnächst sogar komplett neu aufgerollt werden.

Basis dafür ist ein formeller Fehler der Frau. Sie hatte vor einem Jahr als Angeklagte zunächst bestritten, dass einer ihrer drei Hunde im Aaper Wald eine Spaziergängerin (22) angefallen und ihr drei Mal ins rechte Bein gebissen habe. Vor Gericht beharrte die 60-Jährige darauf, dass sie den bissigen Hund nicht kenne, sich nur aus Fürsorge um die verletzte Spaziergängerin gekümmert habe. Das Biss-Opfer und eine Zeugin aus einem nahen Reitstall widersprachen aber. Beide sagten aus, dass die Angeklagte den frei laufenden und bissigen Hund später in ihr Auto geladen habe. Damals im September 2022 machte der Richter klar, dass also noch weitere Zeugen zu vernehmen wären. Vorher aber winkte die angeklagte Hundehalterin plötzlich ab: Sie habe „keine Kraft mehr“ für die Fortsetzung des Prozesses, war sogar bereit, 300 Euro als Auflage für die Bisse des angeblich fremden Hundes anzuerkennen – wenn das Verfahren vorläufig eingestellt würde. Das fand der Richter akzeptabel.

Auflagen können nicht steuerlich geltend gemacht werden

Doch geschickt hat die Frau dieses Geld dann als „Spende“ an einen Verein – und dadurch gilt ihre Auflage jetzt als „nicht erfüllt“. Denn Spenden können – im Unterschied zu gerichtlich verhängten Auflagen – steuerlich geltend gemacht werden. Formell habe die Frau ihre Geldauflage also nicht bezahlt, so der Richter. Daher hat er das Verfahren um die Hundebisse wegen der noch offenen Auflage jetzt wieder aufgegriffen. Was für die 60-Jährige bedeutet: Sie muss wegen des alten Vorwurfs demnächst erneut auf die Anklagebank. Ob ihr Verfahren dann noch einmal gegen eine Geldauflage eingestellt wird, ist ungewiss. Sicher ist nur: Ihre als „Spende“ bereits gezahlten 300 Euro werden ihr von der Justiz jetzt nicht angerechnet.