Prozess am Amtsgericht Düsseldorf Tourist war betrunken mit dem E-Scooter unterwegs – Geldbuße

Düsseldorf · Ein Tourist aus Rheinland-Pfalz wurde erwischt, wie er mit einem der Leihroller Schlangenlinien fuhr. Wie das Amtsgericht das bewertet hat.

 Das Amtsgericht verhandelte am Montag über den Fall.

Das Amtsgericht verhandelte am Montag über den Fall.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

(wuk) Das war ein teurer E-Scooter-Ausflug: Ein 28-jähriger Tourist aus Rheinland-Pfalz ist in Düsseldorf betrunken auf einem der Leihroller erwischt worden. Das Amtsgericht hatte ihn wegen dieser Trunkenheitsfahrt mit 1,75 Promille Alkohol im Blut zunächst sogar zu 2400 Euro Strafe plus drei Monaten Fahrverbot verurteilt. Seine Berufung dagegen hatte am Montag beim Landgericht zwar teilweise Erfolg – aber immerhin noch 1200 Euro muss der Mann für seine Scooter-Fahrt jetzt trotzdem hinblättern.

Es war ein ausgelassener Junggesellen-Abschied, zu dem der Angeklagte an einem Wochenende im August 2021 extra nach Düsseldorf angereist war. Hier wollte er sich nach einer Tour durch die Altstadt mittels E-Scooter auf den Weg in sein Hotel machen. Dabei sei er aber, so die Anklage, von einer Seitenstraße derart zügig auf die Corneliusstraße abgebogen, dass die Besatzung eines Streifenwagens sofort darauf aufmerksam wurde, dass er Schlangenlinien fuhr. Als die Beamten ihn zum Anhalten aufforderten, habe der 28-Jährige das zunächst ignoriert, den E-Scooter dann aber plötzlich fallen lassen und mit 1,75 Promille zu Fuß flüchten wollen.

Zugegeben hat er jetzt in seinem Berufungsprozess, dass er den Miet-Scooter zwar benutzt habe – aber nicht dessen Elektroantrieb. Er habe das Gefährt bloß für etwa 20 bis 30 Meter wie einen Tretroller in Bewegung gesetzt, ihn also nicht wie ein Kraftfahrzeug genutzt. Dafür erschien ihm eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen jetzt doch zu üppig.

Die Vorsitzende Richterin machte am Montag gleich klar, dass rund zwei Jahre nach diesem Vorfall kein Fahrverbot mehr verhängt werden könne. Und weil der reumütige Düsseldorf-Gast bei der Polizei und bei der Justiz bisher noch nie aktenkundig geworden war, wurde sein Strafverfahreneingestellt. Aber nur unter der Auflage, dass er sich den damaligen E-Scooter-Einsatz zum Junggesellen-Abschied jetzt 1200 Euro als Buße kosten lässt, zahlbar an das Kinderhospiz Regenbogenland. Dieser Lösung hat dann auch die Staatsanwältin zugestimmt.