Prozess Arzthelferin wegen Totschlags angeklagt: Fiel der Ehemann ins Fleischermesser?

Düsseldorf · 60-Jährige spricht von einem Unfall. Gericht muss über Einsatz der Body-Cam entscheiden.

Die Angeklagte am Freitag vor Gericht.

Foto: Dieter Sieckmeyer

Mit Freunden hatte das Ehepaar am Pfingstsonntag vergangenen Jahres die Jazz Rally besucht und danach in Oberkassel noch einen Absacker getrunken. Danach kam es in der Wohnung an der Lütticher Straße zum Streit darüber, ob der 67-Jährige nicht schon genug Bier getrunken habe. Die Auseinandersetzung endete tragisch. Durch einen Stich in den Bauch wurde der Mann tödlich verletzt. Zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht erklärte die 60-Jährige, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe. Ihr Ehemann sei gestürzt und habe sich das Fleischermesser selbst in den Bauch gestoßen.

Fast 40 Jahre war das Paar verheiratet. Sie trauere um „den besten Ehemann und den besten Vater der Welt“, so die Angeklagte. In der Familie habe es niemals Gewalt gegeben. Doch an dem Abend hatte der pensionierte Beamte schon tagsüber reichlich Bier getrunken. Als er sich gegen 19.30 Uhr auf dem Balkon noch eine Flasche aufmachte, kam es zum Streit. „Ich verbiete dir ja auch das Rauchen nicht“, soll das spätere Opfer gesagt haben.

Um die Lage zu beruhigen , sei die Arzthelferin in die Küche gegangen, um das Abendessen zu machen. Ihr Ehemann sei ihr aber gefolgt und die Auseinandersetzung sei weitergegangen. Als der 67-Jährige sie an der Schulter schubste, seien beide hingefallen. Dabei habe sie versehentlich das 16 Zentimeter lange Fleischermesser gegriffen, in das ihr Ehemann gefallen sei. Anschließend versorgte die 60-Jährige sofort die Wunde und rief ein Krankenwagen. Trotzdem war der Rentner nicht mehr zu retten und starb gegen 23.30 Uhr.

Brisanz hat der Prozess, weil das Gericht erstmals darüber entscheiden muss, ob Aufnahmen aus einer Body-Cam als Beweismittel genutzt werden können. Eine Polizeibeamtin, die zuerst am Tatort war, hatte die Kamera eine halbe Stunde lang laufen lassen und die Angeklagte gefilmt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Belehrung, dass die Frau keine Aussage machen muss, hatte es nicht gegeben. Darum ist fraglich, ob die ersten Aussagen der Arzthelferin nach der Tat verwertet werden dürfen.