Gericht bestätigt Verbannung von Hündin "Kaya" aus dem Büro
„Der tut nichts“: Jahrelang soll Hündin „Kaya“ die Mitarbeiter einer Düsseldorfer Werbeagentur in Angst und Schrecken versetzt haben. Nun schob das Arbeitsgericht einen Riegel vor.
Düsseldorf (dpa). Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hat eine dreibeinige Hündin aus einer Werbeagentur verbannt. Mitarbeiter fühlten sich bedroht, und die Arbeitsabläufe seien durch das Tier gestört, befand die Vorsitzende Richterin Sabine Dauch am Mittwoch nach einer umfassenden Beweisaufnahme.
Der Arbeitgeber habe Hündin „Kaya“ zu Recht nach Hause geschickt. Mehrere Zeugen hatten zuvor vom aggressiven Verhalten des Tieres berichtet. Vor Gericht hatte sich die Hündin bei einem Termin im April lammfromm präsentiert. Ihre Besitzerin Claudia van de Wauw (47) sieht sich benachteiligt, weil Kollegen ihre Tiere nach wie vor mitbringen dürften. Ihr Husky-Mischling könne nicht den ganzen Tag allein zu Hause bleiben, hatte die Assistentin der Geschäftsführung argumentiert. Außerdem habe der Hund nicht geknurrt, sondern nur gebrummt.
Als Grund für die Verbannung hatte der Arbeitgeber ein gefährliches Verhalten des Tieres angeführt. Die aus Russland stammende Hündin sei zutiefst traumatisiert. Sie zeige ein aggressives Revierverhalten, knurre und kläffe, sobald jemand das Büro betrete. Außerdem gehe von dem Tier eine Geruchsbelästigung aus (Az.: 8 Ca 7883/12). Zahlreiche Gespräche mit der Besitzerin und der Einsatz eines Tiertrainers seien fruchtlos geblieben.