Harte Landung für falschen Piloten
Peinliche Beichte im Prozess. Bewährungsstrafe für 24-Jährigen.
Düsseldorf. Es war eine Traumwelt, die sich Tom B. aufgebaut hatte. Er gab sich im Internet als Flugkapitän aus, um Damen-Bekanntschaften zu machen, schaffte sich PilotenUniformen an und tankte regelmäßig umsonst auf Kosten einer Airline. Am Dienstag brach die Traumwelt des 24-Jährigen zusammen und hätte fast hinter Gittern geendet.
Der junge Mann musste nämlich zugeben, dass er sogar Richterin und Staatsanwältin belogen hatte. Zu Beginn des Prozesses gab er an, inzwischen eine Ausbildung zum Flugbegleiter absolviert zu haben und fest angestellt zu sein. Dienstag sollte Tom B. seinen Arbeitsvertrag vorlegen. Stattdessen gestand er, dass er schon bei der Bewerbung gescheitert war. In Wirklichkeit bestreitet der Möchtegern-Pilot seinen Lebensunterhalt mit Aushilfsjobs auf der Messe und als Kellner.
Nicht nur das. Auch seine Aussage, er sei Abiturient, musste Tom B. korrigieren. Tatsächlich hatte er während der mündlichen Abiturprüfung einen Ohnmachtsanfall simuliert, weil ihm die Fragen zu schwer waren. Die Prüfung wurde nie nachgeholt.
Da schüttelte selbst die Richterin den Kopf: „Warum machen Sie hier leicht überprüfbare falsche Angaben?“ Eine vernünftige Erklärung blieb der Angeklagte schuldig. Die lieferte dafür der psychologische Gutachter, der erklärte, dass der 24-Jährige sich eine große Scheinwelt von „Bewunderung, Glamour und Glorie um die eigene Person“ aufgebaut habe. Er schloss nicht aus, dass der junge Mann aufgrund seiner Persönlichkeit vermindert schuldfähig sei.
Besonders erzürnt war die Staatsanwaltschaft über die Hartnäckigkeit des Betrügers. Denn im Rahmen der Ermittlungen war die Piloten-Uniform schon einmal beschlagnahmt worden. Doch Tom B. beschaffte sich kurz danach eine neue und beging einen weiteren Tankstellen-Betrug. Die Anklägerin forderte aus diesem Grund auch eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung, obwohl Tom B. bislang nur unwesentlich vorbestraft ist.
Das Gericht wollte ihm aber noch eine Chance geben und verurteilte den 24-Jährigen wegen Betrugs zwar zu einem Jahr Haft, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bedingung: Tom B. muss eine psychologische Langzeit-Therapie absolvieren. In die Lüfte wird der vorerst nicht aufsteigen. Seine beantragte Sicherheitsprüfung für den Flugschein hat der Regierungspräsident abgelehnt. Vorerst für fünf Jahre.