Richter muss Raser-Bußgeld nicht zahlen

Das Gericht konnte nicht nachweisen, dass Richter am Steuer saß.

Düsseldorf. Ein 62-jähriger Richter des Oberlandesgerichts, der am 5. August 2009 ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens kassiert hatte, muss nun doch nicht zahlen. Der Mann hatte gegen das Bußgeld in Höhe von 200 Euro und drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei Einspruch eingelegt, nun wurde das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Weil das Navigationsgerät, per Saugnapf an der Windschutzscheibe befestigt, das Gesicht des Fahrers verdeckte, könne nicht bewiesen werden, dass der Richter selbst am Steuer gesessen hat. Diese Entscheidung ist nun nicht mehr anfechtbar.Der Richter hatte mit einem Urteil gegen Radarkontrollen für Aufsehen gesorgt: Im Februar hatte er einen Autofahrer, der zu nah aufgefahren war, freigesprochen und dabei festgestellt, dass so genannte Videomessungen unzulässig sind.

Die Begründung: "Massenhaft durchgeführte Überwachungen im Rahmen von standardisierten Verfahren" seien ein Eingriff in die Grundrechte. Ohne einen konkreten Anfangsverdacht seien solche Messungen unzulässig. Ein anderer Strafsenat hat dieser Einschätzung mittlerweile jedoch widersprochen: Zwar bedeute das Foto einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dieser sei jedoch zulässig, da die Geschwindigkeitskontrollen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten.