Vennhausen Waldschänke: CDU scheitert mit einer Klage
Seiltanz der Grünen im Rathaus Eller, um die Koalition im Rat für OB Geisel nicht zu gefährden.
Düsseldorf. Die Waldschänke an der Freiheitstraße bleibt ein brisantes Thema, denn damit steht und fällt die Koalition im Rat oder im Rathaus Eller. Die Grünen gingen zum Wohle von Oberbürgermeister Thomas Geisel ein Bündnis mit SPD und FDP ein. Im Rathaus Eller aber brachten sie Gerwald van Leyen als Bezirksbürgermeister mit christdemokratischem Parteibuch durch. Nun testete die CDU im Stadtbezirk 8 (Eller, Vennhausen) das Bündnis vor Ort und scheiterte.
Sie möchte vor dem Verwaltungsgericht klagen, um den Ratsbeschluss zum Abriss des Gebäudes zu überprüfen. Ihr Vorwurf: Geisels Abrissbegründung reiche nicht aus. Alles sei nur ein „juristischer Kniff“.
Das brachte SPD-Bezirksvertreter Markus Dreist auf die Palme. Die CDU wolle nur einen langwierigen demokratischen Prozess torpedieren. Sie könne ja ohne die Bezirksvertretung klagen, aber dazu fehle ihr der Mut. Dreist: Diese „Eskalation im Umgang der Parteien untereinander lehnen wir ab.“
Bezirksvorsteher Gerwald van Leyen hielt dagegen: „Das Recht der Bezirksvertretung wird mit Füßen getreten. Wir Bezirkspolitiker sind für die Bürger zuständig und müssen den Mut haben, dem OB zu widersprechen.“
Alles hing nun am Votum der Grünen. Susanne Ott, Bezirksvertreterin und Kreisgeschäftsführerin der Grünen, votierte ganz klar für Geisel: „Die Grünen haben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vereinbart. Wir werden uns daher an der Entscheidung für eine Klage der Stimme enthalten.“ Um die CDU zu beschwichtigen, fügte sie diplomatisch hinzu, man werde aber alle Satzungen der Bezirksvertretung im Auge behalten. Damit brachte sie den CDU-Antrag zu Fall. Er wurde abgelehnt.
Sicherheitshalber hatte Verwaltungsstellenleiter Peter Frymuth das Rechtsamt eingeschaltet. Es bestätigte, dass eine solche Klage, wie sie die CDU wünscht, „unbegründet“ sei. Das Wohl der Gemeinde sei mit dem Abriss der Waldschänke keinesfalls gefährdet. Der widersprechende OB müsse die Bezirksvertretung auch nicht mit einer schriftlichen Begründung überzeugen. Die Rechte der Bezirksvertretung seien nicht verletzt, der Rat treffe eigene Entscheidungen.