Fahrradverkehr Gericht: Stadt muss geschützten Radfahrstreifen entfernen

Mönchengladbach · Zwei Radwege auf jeder Seite sind zu viel: Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die Stadt Mönchengladbach soll nun vor zwei Jahren gebaute geschützte Radfahrstreifen wieder entfernen.

Die Stadt Mönchengladbach muss einen Radfahrstreifen an einer Bundesstraße wieder entfernen. (Archivbild)

Foto: Peter Kneffel/dpa

Die Stadt Mönchengladbach muss nach einem Gerichtsbeschluss einen geschützten Radfahrstreifen an einer Bundesstraße in der Innenstadt entfernen. Wie das Verwaltungsgericht in Düsseldorf über die noch nicht rechtskräftige Entscheidung mitteilte, hatte die Stadt im Sommer 2023 auf jeder Seite eine von zwei Fahrbahnen in einen baulich abgetrennten Radweg umgewandelt. Doch gebe es auf der breiten Alleestraße bereits seit Jahren baulich getrennte Radwege. „Seitdem gibt es zwei Radwege nebeneinander auf jeder Stra­ßenseite“, erklärte das Gericht.

Auf den Eilantrag eines Anwohners stellte das Verwaltungsgericht fest, „dass die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Umwandlung des Kfz-Fahrstreifens in einen zweiten Radweg nicht vorlagen“. Die vorhandenen Radwege seien ausreichend. Dort seien selbst im Hochsommer nur 16 Radfahrer pro Stunde unterwegs. Außerdem seien die verwendeten Klebebordsteine von der StVO nicht zugelassen.

„Die Stadt hat drei Wochen Zeit, die Protected Bike Lane abzubauen“, erklärte das Gericht. Für den Bau dieses Radstreifens hatte die Stadt Mönchengladbach Kosten von 350.000 Euro veranschlagt.

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(dpa)