Lagerverkauf: Wegweiser sorgen für Ärger

Veranstalter eines Lagerverkaufs hängt Hinweise verbotswidrig auf. Das Ordnungsamt reagiert nicht.

Hochdahl. Wolfgang Cüppers, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Erkrath, steht der Ärger ins Gesicht geschrieben. „Plakate, wohin man blickt“, schimpft er. „Die Max-Planck-Straße sowie Teile der Bergischen Allee und der Sandheide sind praktisch zugepflastert worden.“ Und nicht nur das: „Die Dinger prangen sogar an Ampeln, an Kreuzungen und an Bäumen“, sagt Cüppers. „Alleine im Bereich der Kreuzung Kemperdick/Sandheider Straße habe ich 16 Plakate gezählt.“

In großen Lettern wird darauf für einen Lagerverkauf von Design-Möbeln geworben, der am vergangenen Freitag in einer Halle an der Max-Planck-Straße stattfand.

Cüppers weiter: „Ich habe den Außendienst des Ordnungsamtes, der mir auf der Anne-Frank-Straße entgegenkam, darauf angesprochen. Die Antwort lautete wörtlich: ,Das haben wir auch schon gesehen’.“ Man könne aber nichts machen, „weil wir die Genehmigung nicht kennen“.

„Der Veranstalter hatte tatsächlich eine Genehmigung vom Ordnungsamt“, bestätigt Bürgermeister Arno Werner. „Allerdings ist darin klar festgelegt, wo und in welchem Maße er plakatieren darf. Das Behängen von Kreuzungen und Ampeln gehört nicht dazu.“ Auch die Masse der Plakate sei ihm bereits zu Ohren gekommen. „Wahrscheinlich ist der Mann über das Ziel hinausgeschossen.“

Dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei ihren Runden durch die Stadt trotzdem nicht stutzig geworden seien, wundere ihn auch. „Dass Ampeln und Kreuzungen tabu sind, wissen die Leute — Genehmigung hin oder her.“ Als Konsequenz droht dem Veranstalter jedenfalls ein Bußgeld. „Wir prüfen das jetzt“, erklärt Jörg Birkhölzer vom Ordnungsamt.

Was Wolfgang Cüppers vollends die Zornesröte ins Gesicht treibt, „ist die Tatsache, dass bei unseren Plakaten gegen die CO-Pipeline wesentlich mehr Aufhebens seitens der Stadt gemacht wurde“. Nach nur einem Tag habe er damals einen Anruf vom Ordnungsamt bekommen, „dass ich unverzüglich ein Plakat, das an einer Kreuzung hing, zu entfernen habe. Ansonsten mache das die Stadt — dann aber kostenpflichtig.“

Das mag so gewesen sein, habe aber nichts mit Willkür zu tun, so Werner. Er stellt vielmehr klar, dass im aktuellen Fall zuerst der Veranstalter des Lagerverkaufs in der Pflicht sei, die Plakatierung zu beenden. „Ich gehe davon aus, dass er jetzt damit beginnt. Wahrscheinlich war ihm erlaubt worden, mit dem Abhängen bis nach den Pfingstfeiertagen zu warten.“ Tue er es aber nicht, so Werner, „werden wir ihn nicht nur wegen der behangenen Ampeln und Kreuzungen belangen“.