Elternabend über Internet-Gefahren Kommissarin rät: „Keine Likes für Lügen!“
Haan · Auf großes Interesse stieß jetzt eine Info-Veranstaltung in der Grundschule Mittgelhaan zu Internet-Gefahren in Bezug auf Kinder und Jugendliche in der Stadt.
Es ist unbestreitbar: Kinder und Jugendliche sind von den Möglichkeiten, die das Internet bietet, fasziniert. Für viele gehört das Fotografieren und der Kontakt zu Freundinnen und Freunden über Social Media zu den bevorzugten Freizeitbeschäftigungen. Neben der Fülle an Möglichkeiten lauern in der digitalen Welt aber auch unterschiedliche Gefahren. Um diesen mit pädagogischen Mitteln zu begegnen, wurde bereits 1999 von der Europäischen Kommission der Aktionstag „Safer Internet Day“ initiiert. Es geht um die Frage, welche Kompetenzen brauchen insbesondere junge Menschen, um ihre Privatsphäre zu schützen und manipulative Social Media-Inhalte kritisch zu hinterfragen und adäquat einzuordnen?
Der Aktionstag startet am 11. Februar unter dem Leitsatz „Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz“. Im Vorfeld lud der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz des Haaner Jugendamtes in Kooperation mit der Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde jetzt zu einer Info-Veranstaltung, die sich ausschließlich an Erwachsene richtete, in die Grundschule Mittelhaan. Die nur wenigen freien Plätze in der Aula verdeutlichten das große allgemeine Interesse, auf das das Angebot stieß.
Zunächst stellte Simona Berkholz, im Haaner Jugendamt im Bereich Kinder- und Jugend-Prävention tätig, einige Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf Alkohol-Konsum, K.O.-Tropfen oder sexuelle Übergriffe vor. Insbesondere hob sie das Comic On Theater hervor, das im März mit dem Stück „Rausgemobbt 2.0“ an den Start gehen wird.
Ilka Kleppe beschrieb als Referentin die Vielzahl potenzieller Gefahren und Straftaten, die im Dickicht des weltweiten Netzes lauern können, und denen bereits Fünft- oder Sechstklässler ausgesetzt seien. Die Beispiele, die die Hauptkommissarin nannte, ließen manchem Erwachsenen den Atem stocken, etwa wenn bereits 14-Jährige sogenannte Nudes (Nacktbilder) austauschen. Eine Mischung aus Naivität und Dazugehören-wollen kann Kinder, die über ein Smartphone verfügen, zu unüberlegten Schritten verleiten. Auch unwissentlich begangene Straftaten können selbst für Strafunmündige unter 14 Jahre ernsthafte Konsequenzen, etwa in Form zivilrechtlicher Ansprüche, nach sich ziehen.
Ziel der Info-Veranstaltung war es, unterschiedliche Gefahren zu verdeutlichen, wie etwa Verstöße gegen Fotoregeln, die Tücken von Gruppen-Chats, die Verbreitung von Pornografie und üblen Gewaltdarstellungen, bis hin zu Cyber-Grooming (häufig pädosexuell veranlagte Männer suchen Kontakte zu jungen Mädchen) und Sextortion (Erpressung über sexuell explizite Fotos). Sich bei Verdachtsfällen immer an die Polizei zu wenden, lautete die Bitte der Cyber-Crime-Spezialistin.
Im Zusammenhang mit der Internet-Gefahren-Aufklärung nahm sie das Wort Handy-Verbot als Drohmaßnahme übrtigens nie in den Mund. „Die Welt des Internets soll eine Welt sein, in die wir und auch die Kinder gern gehen wollen und sollen“, sagte die Polizeibeamtin: „Wir müssen um Vertrauen werben, dass Kinder und Jugendliche, sobald sie bei Fotos oder Chats ein ungutes Bauchgefühl bekommen, sich an die Eltern wenden.“ Für die Jüngsten warb sie, was die Handynutzung betrifft, für einen schriftlichen Nutzungsvertrag, der den Kindern zugleich das Gefühl gebe, ernst genommen zu werden. Auch sei das Handy im Gegensatz zum strikt privaten Tagebuch faktisch ein mehr oder weniger öffentliches Kommunikationsmittel. Insofern sei das Checken der Handys von Kindern kein Tabubruch, sondern sollte von einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis gedeckt sein.
Schon beim Fotografieren, insbesondere, wenn es ohne Einwilligung der abgebildeten Menschen passiert, können Persönlichkeitsrechte verletzt werden und eine Strafbarkeit nach § 33 KunstUrhG vorliegen. Auch der sogenannte Gaffer-Paragraf nach § 201 a StGB kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, und §184 b StGB stellt bereits den Besitz kinderpornografischer Fotos unter Strafe. Der Schutz der Privatsphäre sollte auch hinsichtlich der eigenen Person stets im Blick bleiben. Auch innerhalb einer Chat-Gruppe ermöglichen Screenshots, dass private Bilder „nach Außen“ dringen. Insofern sollte sowohl bei den Handy-Einstellungen als auch bei den verwendeten Apps immer darauf geachtet werden, möglichst wenig Daten preiszugeben.