Bundestagswahl in Hilden Das Wahlamt im Rathaus öffnet an diesem Samstag

<irglyphscale style="font-stretch 985%;">Hilden </irglyphscale> · Wer bei der Bundestagswahl seine Stimme abgeben möchte, der muss nicht bis zum Wahltag am 23. Februar warten.

Das Wahlamt der Stadt Hilden öffnet ab dem 8. Februar.

Foto: dpa/Marijan Murat

(lua) Die Bundestagswahl am 23. Februar wirft ihre Schatten voraus. Am Samstag, 8. Februar, öffnet das Wahlamt der Stadt Hilden. Was Wähler wissen müssen:

Ab dem 8. Februar öffnet das Wahlamt der Stadt Hilden in Raum 107 im Rathaus der Stadt für alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme zur Bundestagswahl schon vor dem Wahltag abgeben möchten, die Türen. Um möglichst vielen Bürgern die Möglichkeit zur vorzeitigen Wahl zu geben, öffnet das Wahlamt auch am Sonntag, 9. Februar. Zwischen 10 und bis 14 Uhr können Wahlberechtigte am kommenden Sonntag im Rathaus ihre Stimme abgeben. Geöffnet ist das Wahlamt zudem zu folgenden Zeiten: Montag bis Mittwoch, 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 8 bis 18 Uhr, Freitag, 8 bis 12 Uhr, abweichend am Freitag, 21. Februar bis 15 Uhr, Samstag, 9 bis 13 Uhr, nicht mehr am Samstag, 22. Februar. Der Zugang ist barrierefrei möglich. „Ich freue mich besonders darüber, dass zusätzlich die Stimmabgabe am Sonntag, 9. Februar, im Rathaus ermöglicht werden kann“, sagt Rainer Augsburg, Leiter des Wahlamtes.

Da bei dieser Bundestagswahl die Zeit für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen kürzer als üblich ist, empfiehlt die Stadt Hilden, die Briefwahl persönlich im Rathaus vorzunehmen. Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann bis zum 14. Februar 2025 ein Online-Formular nutzen, das die Stadt auf ihrer Homepage zur Verfügung stellt. Hierfür wird keine Wahlbenachrichtigung benötigt. Wer nicht vor Ort wählen möchte, kann den roten Wahlbrief auch bis zum Wahltag, 23. Februar, um 18 Uhr in den Briefkasten am Rathaus einwerfen, erklärt Augsburg.

In Fällen plötzlicher Erkrankung und in Ausnahmefällen hinsichtlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragener Personen (etwa Einbürgerung, Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren) können Wahlscheine bis zum 23. Februar, 15 Uhr, beantragt werden. Das Wahlamt ist am 23. Februar von 7 bis 15 Uhr geöffnet. Das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines muss in diesen Fällen nachgewiesen werden. Darauf weist die Stadt hin. „Bei Krankheit sind eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für die bzw. den Wahlberechtigten erforderlich.“