Grundsteuer B in Haan Differenzierte Grundsteuer für Haan
<irwordspace style="word-spacing -0075em;"><irglyphscale style="font-stretch 97%;">Haan </irglyphscale></irwordspace> · Mit überwältigender Mehrheit hat sich der Haaner Stadtrat dafür entschieden, bei der Besteuerung von Grundstücken künftig zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu unterscheiden. Zahlreiche Besucher verfolgten die Sitzung in der Aula der Gesamtschule.
In der Stadt Haan wird die sogenannte Grundsteuer B für Grundstücks- und Hausbesitzer künftig nach einem differenzierten Hebesatz erhoben. In der Sitzung des Haaner Stadtrats am Dienstagabend folgten 29 Teilnehmer einem entsprechenden Antrag der GAL (bei zwei Ablehnungen und einer Enthaltung). Er sieht vor, den Hebesatz für Wohngrundstücke auf 536 Prozentpunkte (bisher 510) festzulegen. Für so genannte Nichtwohngrundstücke wird der Hebesatz auf 958 Punkte festgesetzt.
Stadtverwaltung wollte bei einheitlichem Hebesatz bleiben
Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, an dem einheitlichen Hebesatz festzuhalten, der dann auf 637 Prozentpunkte gestiegen wäre. Zahlreiche Besucher verfolgten die Sitzung in der Aula der Gesamtschule. Bürgermeisterin Bettina Warnecke hatte bereits zu Beginn eingeräumt, dass das Thema momentan so manchen Grundstücksbesitzer beunruhige und die neuen Steuerbescheide daher von vielen mit Spannung erwartet würden.
Warum wird die Grundsteuer überhaupt reformiert? Weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer in Deutschland aufbaut, völlig veraltet war. Teils stammte sie aus den 1960-er Jahren. Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Messwerte gefordert. Das wird seit Beginn dieses Jahres nun umgesetzt.
NRW hat dabei das Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes übernommen. Einige Bundesländer setzen jedoch andere Modelle um. Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig bei der Kommune und können flexibel eingesetzt werden. Mit ihnen werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder auch Kultur- und Sportangebote finanziert. Die Steuer wird damit vor der eigenen Haustür ausgegeben.
Die Veränderungen bei der Grundsteuer sollen „aufkommensneutral“ für die Städte sein – das bedeutet, dass diese an der jetzt durch den Gesetzgeber veranlassten Umstellung weder verdienen noch draufzahlen dürfen. Gleichwohl hatte die GAL Ungerechtigkeiten innerhalb des Systems ausgemacht und daher ihren Differenzierungsantrag gestellt. Ohne diesen Antrag, so führte Fraktionschef Andreas Rehm in der Sitzung aus, würden sich etwa 1,5 Millionen Euro in der Summe zulasten der Besitzer von Wohngrundstücken verschieben. Das werde nunmehr verhindert Der jetzt gefasste Beschluss bedeute allerdings nicht, dass jeder Hausbesitzer künftig weniger Grundsteuer zahlen müsse.
Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Jens Lemke wies noch einmal auf die Aufkommensneutralität der neuen Hebesätze hin: „Wir wollen uns ja nicht durch die kalte Küche bereichern“, betonte er. Dem GAL-Antrag stimme die CDU zu, „da es nicht einzusehen ist, warum der Häuslebauer irgendwelche Parkplätze beim Discounter quersubventionieren soll“. Die FDP lehnte den Antrag ab. Fraktionschef Michael Ruppert bemängelte, die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen habe sich nicht die Mühe gemacht, ähnlich wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen oder Hamburg eigene Wege zu gehen, sondern habe das mit Mängeln behaftete Gesetz des Bundes durchgewunken „und den schwarzen Peter damit wieder einmal an die Kommunen weitergegeben“.
Bernd Stracke, dessen SPD-Fraktion sich ebenfalls dem GAL-Antrag anschloss, kommentierte Rupperts Abstimmungsverhalten mit den Worten: „Wer, wie Sie, beide Varianten ablehnt, sollte dann vielleicht auch mal einen eigenen Vorschlag machen.“
Am 15. Februar ist eigentlich die erste Quartalszahlung für die Grundsteuer fällig. Haans Stadtkämmerin Doris Abel machte am Ende des Tagesordnungspunkts in der Ratssitzung allerdings deutlich, dass sie bei all den Neuberechnungen, die durch die differenzierten Hebesätze nun nötig werden, bis zum Versand der diesjährigen Steuerbescheide deutlich mehr Zeit benötige: „Wir gehen davon aus, dass Sie die ersten Bescheide Ende März oder Anfang April zugestellt bekommen werden“, sagte Abel an die Adresse der Besucher im Saal.