Neue Grundsteuer belastet Wohnimmobilien deutlich Neue Grundsteuer entlastet nur Gewerbe

Neuss · Bei der Stadt Neuss sind inzwischen rund 1000 Widersprüche gegen die Neuberechnung der Grundsteuer eingegangen – und die Verwaltung rechnet mit einem weiteren Anstieg.

Das Gewerbe in Neuss wird bei der Grundsteuer um 4,8 Millionen Euro entlastet – zum Nachteil der Besitzer von Wohnimmobilien.

Foto: Dietmar Steinhaus

(-nau) Die Reform der Grundsteuer führt zu einer spürbaren Verschiebung der Steuerlast in Richtung der Besitzer von Wohnimmobilien und bringt der Stadt unter dem Strich doch mehr Geld ein. Das sind Erkenntnisse aus einer Anfrage der Fraktion „UWG/Freie Wähler“ zur Sitzung des Hauptausschusses am vergangenen Donnerstag, die nun schriftlich beantwortet wurde. Die Antwort belegt ferner, dass nicht nur einige Beschwerden gegen die Neuberechnung im Rathaus eingegangen sind, wie sich der Kämmerer Frank Gensler vor einigen Tagen äußerte, sondern dort inzwischen etwa 1000 Widersprüche vorliegen. Und es sei mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, schreibt die Verwaltung.

Aufkommensneutral sollte diese Steuer erhoben werden, was lediglich heißt, dass die Stadt nicht mehr aber eben auch nicht weniger Geld auf diesem Weg einnehmen will. Nun räumt die Kämmerei ein, dass sich die Einnahmen aus der Grundsteuer B im Vergleich zum Vorjahr um etwa 800 000 Euro erhöhen werden. Allerdings, führt die Verwaltung fast entschuldigend aus, habe man sich in Neuss bei der Festlegung des Hebesatzes nur an der Empfehlung des Landes-Finanzministeriums orientiert, das für jede Kommune aufkommensneutrale Hebesätze durchgerechnet hatte. Dabei habe das Land auch einen gewissen Zuwachs der Einnahmen angenommen, der sich allein daraus ergibt, dass (niedriger besteuertes) Ackerland in Bauland umgewidmet wird.

Die Grundsteuerfrage hatte die Politik seit dem vergangenen Frühjahr beschäftigt und war immer unter dem Vorzeichen diskutiert worden, Wohneigentum nicht durch die Reform zusätzlich zu belasten. Der Rat konnte sich aber im Dezember mehrheitlich nicht dazu durchringen, den Hebesatz zu splitten, also Wohnimmobilien anders zu besteuern als Nichtwohnimmobilien. Das Land hatte diesen Weg durch entsprechende Gesetzgebung ausdrücklich eröffnet, doch wiesen die kommunalen Spitzenverbände auf juristische Risiken hin. Dem folgte der Rat am Ende. Darüber ist der UWG/FW-Fraktionsvorsitzende Carsten Thiel noch heute verwundert, zumal die Konsequenzen nun offen zutage liegen. Denn die Stadt teilte auf Anfrage mit, dass sich die Steuereinnahmen aus Wohnimmobilien um 5,7 Millionen auf insgesamt 24,9 Millionen Euro erhöhen, während aus den Nicht-Wohnimmobilien 10,6 Millionen Euro erwartet werden – 4,8 Millionen Euro weniger als 2024. Das zeige, sagt Thiel, dass die Bürger im Bereich Wohnen abgezockt werden. Und sein Fraktionskollege Karlheinz Kullick ergänzt: „Wir können die Wut der Neusser Bürger vollkommen nachvollziehen. Hier besteht Handlungsbedarf.“