Hilden: Der Teilverkauf ist besiegelt

Stadtwerke: Der Stadtrat erklärt mit großer Mehrheit das Bürgerbegehren für unzulässig und gibt grünes Licht für den Verkauf.

Hilden. Die Kuh ist vom Eis. Trotz urlaubsbedingter Ausfälle reichte es gestern im Stadtrat zu einer satten Mehrheit, die das Bürgerbegehren gegen den Teilverkauf der Stadtwerke für unzulässig erklärte.

Im anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erhielten dann die Stadtwerke Düsseldorf als Sieger des Auswahlverfahrens den Zuschlag zum Kauf von 49,9 Prozent der Hildener Stadtwerke - für rund 55 Millionen Euro.

Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Vortag den Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung wegen der Nicht-Einhaltung der Abgabefrist für das Bürgerbegehren abgelehnt hatte, konnte die Ratsmehrheit aus CDU, SPD, FDP und dUH den Weg zur Vertragsunterzeichnung ebnen. Die wird allerdings noch mindestens zwei Wochen auf sich warten lassen.

Zunächst muss abgewartet werden, ob einer der 15 nicht zum Zuge gekommener Bieter die Vergabekammer anruft. Dieses Gericht wird, wenn es in Anspruch genommen wird, dann noch einmal den korrekten Ablauf des Verfahrens prüfen.

Während die Einschaltung der Vergabekammer sehr wahrscheinlich ist, werden die Initiatoren des Bürgerbegehrens keine weiteren rechtlichen Schritte unternehmen. Die ihnen vom Verwaltungsgericht eingeräumte Möglichkeit auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht wird nicht wahrgenommen.

Obwohl Achim Hankel und Helga Schmidt als Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens den Verkaufsbefürwortern das Leben in den vergangenen Wochen recht schwer gemacht haben, kamen beide gestern in der Ratssitzung ungeschoren davon.

"Ein Bürgerbegehren gehört zum elementaren Selbstverständnis einer Demokratie", sagte beispielsweise der FDP-Fraktionsvorsitzende Rudolf Joseph. Dazu gehöre aber auch, dass ein derartiges Begehren in einem Rechtsstaat bestimmte Voraussetzungen erfüllen müsse: "Die Fristen müssen eingehalten werden, um die Rechtssicherheit zu wahren."

Wesentlich schärfer gingen Befürworter und Gegner des Teilverkaufs im Stadtrat miteinander um. Die Feststellung des FDP-Vorsitzenden, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens von ihren politischen Freunden schlecht beraten wurden, war dabei noch das Harmloseste. Deutlichere Worte wählte etwa Birgit Alkenings. Die SPD-Fraktionsvorsitzende kreidete der Bürgeraktion an, auch nicht-öffentliche Unterlagen an das Verwaltungsgericht weitergegeben zu haben.

Bürgeraktion und Grüne hätten nach den Worten des dUH-Vorsitzenden Werner Horzella nach dem Motto verfahren: "Hauptsache wir gewinnen, wer am Ende verliert, ist uns egal." Dass letztendlich die rund 3000Unterzeichner des Bürgerbegehrens verloren hätten, sei bedauerlich, "aber der Rat muss die Kraft und den Mut haben, eine wichtige Entscheidung selbst zu treffen".

Die Bürgeraktion, denen Horzella "stümperhafte Fehler" und "irreführende Behauptungen" vorhielt, hält das Bürgerbegehren nach den Worten ihres Fraktionsvorsitzenden Ludger Reffgen "weiter für zulässig".

Das Argument der Fristüberschreitung, das die Richter am Verwaltungsgericht und die von der Stadt beauftragten Rechtsanwältin Antje Wittmann aufgeführt haben, hält er für "nicht lupenrein".

Grundsätzliche Fragen warf der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Klaus-Dieter Bartel, auf: Er bezweifelte, dass die Stadtwerke Düsseldorf der optimale Partner, und die Stadt Hilden nach dem Verkauf der Anteile noch "Herr im Hause" sei, wie von den Befürwortern immer wieder ausgeführt wurde: "Wir verkaufen die Stadtwerke an einen Stromriesen, der im Wesentlichen auf Atomkraft setzt." Dabei spielte er auf den Umstand an, dass die Stadtwerke Düsseldorf zu 55 Prozent in EnBW-Besitz sei.