Hilden: Nur noch Elektroschrott?
Über die Zukunft der 26 städtischen Wahlmaschinen wird in Karlsruhe entschieden.
Hilden. Die Wahrscheinlichkeit, dass im nächsten Jahr bei der Europa- und Kommunalwahl in Hilden - und anderswo - Wahlmaschinen eingesetzt werden, ist eher gering. Endgültige Gewissheit gibt es aber erst, wenn Anfang 2009 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil über die Zulässigkeit spricht.
Von diesem Richterspruch hängt auch ab, ob die 26 städtischen Wahlmaschinen nur noch Elektroschrott sind. Etwa 110.000 Euro hat die Stadt im Mai 2004 dafür ausgegeben. Viermal kamen sie bisher zum Einsatz - bei jeweils einer Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahl. Drei Geräte bringen es sogar auf fünf Einsätze. Sie wurden bei der Wahl zum Integrationsbeirat benutzt.
Wenn die Richter in Karlsruhe die Eindrücke aus der Ende Oktober geführten öffentlichen Anhörung bestätigen, sind die Geräte wertlos. Die Chance, dass sich bei einem negativen Urteil noch Käufer finden, hält Klaus Helmer(53), Leiter des städtischen Wahlamtes, für gering.
In Deutschland sowieso nicht - das Urteil der Karlsruher Richter gilt bundesweit. Vielleicht fände sich im europäischen Ausland ein Interessent, wobei beispielsweise auch in den Niederlanden ein Einsatz hinterfragt wird.
Und selbst wenn ein anderes Land weiter auf die elektronische Stimmenauszählung setzt, wäre es schwer, die alten Maschinen zu verkaufen. Einerseits ist die Software der Hildener Geräte mittlerweile in die Jahre gekommen, andererseits gäbe es auf einen Schlag ein Überangebot an Alt-Geräten. Denn auch Städte wie Dortmund, Köln oder Ratingen hätten dann überflüssige Geräte zu verkaufen.
Deshalb hofft Helmer, dass die Richter doch noch ihren Segen geben - "und sei es mit Auflagen". Dann müsste vielleicht nur die Software aktualisiert werden. Verschrotten würde er die Geräte nur höchst ungern.
Dazu gäbe es aber keine Alternative, wenn das Verfassungsgericht deren Einsatz grundsätzlich untersagt. An ihrer Zuverlässigkeit hat Helmer indes keinen Zweifel. Eine Manipulation der Wahlergebnisse, wie es die Gegner für möglich halten, sei zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, "aber nicht, ohne deutlich sichtbare Spuren zu hinterlassen", so Helmer.